Mietvertrags-Typen:Zeitmietvertrag (Auslaufmodell)

Mieter und Vermieter haben vor dem 1. September 2001 einen befristeten Vertrag abgeschlossen.

Der "einfache" Mietvertrag kann ab 1. September 2001 nicht mehr abgeschlossen werden. Nach dem alten Mietrecht musste der Vermieter keinen Grund nennen, warum er das Mietverhältnis befristet.

Bestehende Zeitmietverträge gelten trotz neuem Mietrecht weiter. Die Verträge werden nach dem alten Mietrecht abgewickelt.

Quelle: Deutscher Mieterbund (DMB)

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