Mietspiegel München:Wirkungsloser Mietspiegel

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Der Mietspiegel von 1999 ist künftig kein Beweismittel mehr. Nur noch teure Gutachten dürfen Mieten vergleichen.

Martin Hammer

Im Dauerstreit um den Münchner Mietspiegel hat das Landgericht München entschieden, den Mietspiegel 1999 als geeignetes Beweismittel in Mieterhöhungsprozessen nicht zuzulassen.

Freude bei den Vermietern

"Für uns ist das keine Überraschung", freute sich Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München. Bereits in der Vergangenheit habe das Landgericht die Mietspiegel wegen zahlreicher Ungereimtheiten gekippt. "Zum einen ist der Datenbestand zu gering", kritisiert Stürzer, "zum anderen ist er auch durch politische Interessen der Stadt geprägt, die das Mietniveau möglichst niedrig ausweisen will."

Teure Gutachten als Messlatte

Das bestreitet Karin Opel, zuständige Projektleiterin für den Mietspiegel im Sozialreferat, vehement. Die Erhebung werde nach streng wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt, beteuert sie. Dass die zusätzliche Verwendung als Beweismittel nicht erlaubt wird, damit hat auch Opel gerechnet.

Statt dessen müssten die Gerichte in Zukunft Gutachten von Sachverständigen einholen, um die zulässige Miethöhe zu ermitteln. "Damit werden leider die sozial schwächeren Prozessteilnehmer, also die Mieter, benachteiligt. Im Falle einer Niederlage müssen sie die Kosten von rund 2000 Euro tragen."

Nur alte Verträge sind betroffen

Unmittelbar betroffen von der Entscheidung sind nach Auskunft des Mietervereins aber nur anhängige Verfahren nach altem Recht, die vor dem 1. September 2001 eröffnet wurden. In wie weit sich das Urteil auch auf Fälle nach der Einführung des qualifizierten Mietspiegels im Rahmen der Mietrechtsreform auswirkt, sei ungewiss, erklärte Geschäftsführerin Sibylle Färber.

2003 kommen neue Daten

Allzu lange werde die Entscheidung ohnehin nicht relevant bleiben, denn die Stadt will bereits Anfang 2003 einen neuen Mietspiegel vorstellen. "Dann geht das Spiel mit der Klage von vorne los", kündigt Stürzer bereits an. "Es sei denn, es wäre das erste Mal, dass der Mietspiegel die tatsächliche Situation am Wohnungsmarkt in München wiedergäbe."

Aufgabe des Mietspiegels bleibt unangetastet

Unangetastet von dem Urteil, das die 14. Kammer des Landgerichts München I am 25. September gesprochen hat, bleibt die Aufgabe des Mietspiegels als Orientierungs- und Begründungsinstrument. "Das Gericht hat den Mietspiegel bereits im Juni als qualifizierten Mietspiegel anerkannt, also seinen zentralen Zweck als Begründungsmittel für Mieterhöhungen in München bestätigt", so Opel.

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