Mietminderung:Wie sich der Vermieter absichern kann

Möglichkeiten, um das Ausmaß des Mangels so klein wie möglich zu halten.

Der Vermieter kalkuliert mit der ganzen Miete. Er sollte deshalb schon am Anfang des Mietverhältnisses an einen möglichen Mangel denken, damit die monatlichen Einkünfte so wenig wie möglich schrumpfen.

Protokoll bestätigt Bekanntheit:

Das Übergabeprotokoll hält bestehende Mängel der Wohnung fest. Mit seiner Unterschrift beweist der Mieter, dass er die Fehler kennt. Dann darf er vom Vermieter anschließend keine Beseitigung verlangen - außer der Vermieter sagt sie zu.

Bezahlungsweise:

"Eine Einzugsermächtigung oder ein Dauerauftrag erhöht die psychologische Barriere", sagt Matthias Nöllke - Verfasser des "Vermieter-Ratgeber. Sicher und rentabel vermieten" (Erste-Hilfe-Reihe des Haufe-Verlags, 16,80 Euro). Der Mieter muss erst die Bank einschalten, um die Miete zu senken. "Diese Schwelle liegt höher als bei einer monatlichen Überweisung", weiß Nöllke.

Der Vermieter kann seinen Mieter aber nicht zu einem Dauerauftrag verpflichten. Der Mieter hat die Wahl, wie er die Mieter zahlen will.

Wirkungslose Vertragsklauseln:

Viele Vermieter wollen sich mit dem Mietvertrag schützen und versuchen, Mietminderungen zu erschweren oder ganz auszuschließen. Diese Absicherung erlaubt der Gesetzgeber nicht (§ 536 d BGB).

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