Mieterhöhung:Wirkungslose Überrumpelung

Schneit der Vermieter mit einer Mieterhöhung plötzlich ins Haus, kann der Mieter den Anstieg widerrufen.

Überrascht der Vermieter mit einer Mieterhöhung, kann der Mieter die Vertragsänderung rückgängig machen. Das berichtet der Mieterverein zu Hamburg und beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Münster.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter einem hochbetagten Mieter angekündigt, "einmal vorbeischauen zu wollen" und sich dann eine Mieterhöhung unterzeichnen lassen. Dabei handele es sich nicht um eine "vorhergehende Bestellung" des Mieters durch den Vermieter. Vielmehr liege in einem derartigen Fall eine Überrumpelung vor. Nach dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften berechtige diese Überrumpelung den Mieter, die Vertragsänderung rückgängig zu machen.

Aktenzeichen: Landgericht Münster 8 S 520/00.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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