Mietaufhebungsvertrag:Drum prüfe, wer sich vorzeitig trennt

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Mieter und Vermieter können den Mietvertrag aufheben - aber nicht immer zu den besten Bedingungen.

Die Kündigungsfrist ist heutzutage für Mieter zwar erheblich verkürzt - bei Verträgen ab September 2001 gelten nunmehr drei Monate. Gleichwohl kann ein Bewohner den Wunsch haben, früher als geplant auszuziehen, wenn er etwa mit dem Arbeitsplatz den Wohnort wechselt. Um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, hat er die Möglichkeit, seinen Vermieter um eine einvernehmliche Lösung bitten.

Achtung: Der Glaube, der Vermieter müsse einen Nachmieter akzeptieren, wenn der Mieter ihm nur eine hinreichende Anzahl vorschlüge, ist ein Irrglaube.

Form und Inhalt des Vertrags

Ein Mietaufhebungsvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden und neben der Einigung über den neuen Kündigungstermin auch Fragen der Übergabe klären:

Muss die Wohnung renoviert sein?

Bis wann werden die Nebenkosten abgerechnet?

Regeln sollte man auch etwaige Entschädigungen, wenn der Mieter etwa mit Zustimmung des Hausbesitzers eine Küche oder anderes eingebaut hat, von dem der Vermieter möchte, dass es in der Wohnung bleibt.

Zwei Zustimmungen für den Aufhebungsvertrag

Schlägt der Mieter den Aufhebungsvertrag zwar vor, nimmt der Eigentümer den Vorschlag aber nicht an, sollte er nicht darauf verfallen, die Mietzahlung einfach einzustellen: Damit ist das Mietverhältnis keineswegs beendet. Darüber musste sich ein Mieter auf kostspielige Weise vom Richter belehren lassen (OLG Naumburg, Az. 9 U 8/02). Auch der von ihm gestellte Nachmieter änderte daran nichts.

Wenn der Vermieter den Vertrag aufheben will

Doch auch der Vermieter kann ein Interesse daran haben, einen Mietvertrag vorzeitig und einvernehmlich zu lösen. Dann beispielsweise, wenn die Sanierung eines Hauses ansteht und der Bauablauf erheblich verzögert würde, weil die Handwerker in bewohnten Räumen nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten könnten. Der Vermieter bietet dann meist Bargeld für einen schnellen Auszug. In diesem Fall sollte sich der Mieter allerdings genau überlegen, ob der verlockende Geldsegen auch tatsächlich seine Kosten deckt. Wie weit kommt man mit 5000 Euro?

Man muss die neue Wohnung renovieren, den Umzug bezahlen, vielleicht wird neues Mobiliar fällig, weil die bisherige Küche nicht in den neuen Räumen unterzubringen ist. Auch könnten Maklergebühren anfallen, und nicht zuletzt ist die neue Wohnung möglicherweise teurer als die alte. Geht der Mieter wohlüberlegt darauf ein, muss er ausziehen. Auch wenn er bis zum vereinbarten Termin keine neue Wohnung gefunden hat, darf ihn der Vermieter dann auf die Straße setzen.

aloh

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