Mammutverfahren:Einer für alle

Lesezeit: 2 min

Es ist eine Klage gigantischen Ausmaßes: Rund 17.000 Aktionäre fordern von der Deutschen Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste. Ein schwäbischer Rentner ist nun zum Musterkläger bestimmt worden.

Im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Musterkläger bestimmt.

Vor der Konzernzentrale der Deutschen Telekom: Im anstehenden Mammutverfahren geht es für den Bonner Konzern um viel. (Foto: Foto: dpa)

Der Pensionär aus Baden-Württemberg verklagt den Konzern auf mehr als 1,2 Millionen Euro, die er bei seinem Investment in Telekom-Aktien verloren hat.

Anhand des repräsentativen Falles wird das OLG in einer mündlichen Verhandlung wichtige Rechtsfragen vorab klären, bevor der eigentliche Prozess in erster Instanz fortgesetzt wird. Der Termin für die Verhandlung sei noch völlig unklar, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. An dem Verfahren Beteiligte rechnen mit einer Vorladung für den späten Herbst.

Juristisches Neuland

Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten. Grundlage der "Zwischenrunde" beim Oberlandesgericht ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das zur Bündelung von solchen Massenklagen entworfen wurde.

Rund 17.000 Aktionäre fordern in 2500 Klagen von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste, weil angeblich zu den verschiedenen Börsengängen des Unternehmens fehlerhafte Angaben gemacht worden seien.

Das Landgericht hatte errechnet, dass die Bearbeitung der Fälle ohne Musterklage bis zu 15 Jahre in Anspruch nehmen würde.

Tübinger Kanzlei

Vertreten wird der Musterkläger von der Tübinger Rechtsanwaltskanzlei Tilp, die insgesamt mehr als 300 Mandaten in dem Rechtsstreit betreut.

"Unser Mandant hätte von einem Erwerb der Telekom-Aktien abgesehen, wenn er ordnungsgemäß vom Emittenten informiert worden wäre", sagte die zuständige Rechtsanwältin Petra Dietenmaier am Montag.

Nach Angaben des Gerichts fiel die Wahl auf den Pensionär, weil sein Fall verschiedene Fragestellungen des Themenkomplexes abdecke und es sich außerdem um einen recht hohen Streitwert handele.

Diese erste Musterklage bezieht sich auf den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000, für die klagenden Anleger der zweiten, 1999 ausgegebenen Aktientranche wird in den nächsten Wochen ebenfalls mit einer Vorlage beim Oberlandesgericht und der Ernennung eines weiteren Musterklägers gerechnet.

Als problematisch gilt, dass die übrigen Kläger der Musterklage als "Beigeladene" beitreten oder aber ihre Ansprüche fallen lassen müssen.

Unkalkulierbare Kostenrisiken

Klagen sie weiter, tragen die nach eigenem Bekunden von der Telekom Geschädigten steigende oder zumindest unkalkulierbare Kostenrisiken mit, zum Beispiel für aufwendige Gutachten.

Auch mit der Musterklage kann sich das Verfahren über mehrere Jahre und drei Instanzen hinziehen. Etliche Aktionärsschützer stehen dem Gesetz daher kritisch gegenüber.

Das einst als "Volksaktie" gepriesene Papier der Deutschen Telekom machte den enttäuschten Anlegern keine Freude. Dem Höchststand von 103,40 Euro im März 2000 folgte ein tiefer Sturz, von dem sich die Aktie bis heute nicht erholt hat.

Wertberichtigung

Am Montagmittag lag der Kurs bei 12,14 Euro. Normalerweise haben Anleger das Kursrisiko selbst zu tragen. Die klagenden Aktionäre werfen der Telekom jedoch unter anderem vor, den Immobilienbesitz des Unternehmens anfangs falsch bewertet zu haben. Eine Wertberichtigung des Bestands im Februar 2001 beschleunigte den Niedergang des Aktienkurses.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: