Makler-Provision:Doppelt kassieren zu Recht

Der Makler darf sich von Käufer und Verkäufer zahlen lassen.

Ein Immobilienmakler darf von mehreren Parteien Provisionen kassieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.

Da sich aus dem Gesetz keine Offenbarungspflicht über die "provisionspflichtige Doppeltätigkeit" ergebe, müsse er einen Kunden auch nicht darüber aufklären. Eine Aufklärungspflicht bestehe allenfalls, wenn der Kunde den Makler gezielt danach frage oder eine Interessenkollision zu befürchten sei, betonten die Richter.

Das Gericht sprach mit seinem Urteil einem Makler die Provision aus der Vermittlung eines Grundstücksverkaufs zu. Der Käufer weigerte sich, die vereinbarte Provision zu zahlen, nachdem er erfahren hatte, dass der Makler auch vom Verkäufer eine Provision erhalten hatte. Der Makler habe durch sein treuwidriges Verhalten seinen Provisionsanspruch verwirkt, argumentierte der Kunde. Dem folgte das OLG nicht.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht (OLG) Hamm Az.: 18 U 172/00.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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