Leserfrage:Wie hoch ist die Abgeltungssteuer bei Aktienfonds?

Lesezeit: 1 min

Wie berechnet das Finanzamt die neue Abgeltungsteuer bei Aktienfonds, wenn mehr als 400 verschiedene monatliche Einstandspreise zu Grunde liegen?

Wir legen jeden Monat einen festen Betrag in einen europäischen Aktienfonds an. Der soll in 35 Jahren die gesetzliche Rente aufbessern. Wie berechnet das Finanzamt dafür die Abgeltungsteuer, wenn mehr als 400 verschiedene monatliche Einstandspreise zu Grunde liegen?

Wolfgang L., München

Es antwortet: Johann Seipl, Anwalt und Steuerexperte bei der Kanzlei Wannemacher & Partner in München:

Mit der geplanten Abgeltungsteuer wird sich für Fondsgesellschaften und Anleger einiges ändern. Nach Einführung sollen Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerpflichtig werden.

Bereinigung um wichtige Positionen

Das Problem: Die Differenz zwischen dem Ausgabe- und Rückgabekurs muss noch um einige wichtige Positionen bereinigt werden. Abzuziehen sind insbesondere die im Rückgabekurs enthaltenen thesaurierten Gewinne, die bereits während der Haltedauer der Fondsanteile vom Anleger versteuert wurden. Thesaurieren bedeutet, dass der Fonds die Gewinne und Erträge nicht ausschüttet, sondern reinvestiert.

Um den steuerpflichtigen Betrag berechnen zu können, sollen die Fondsgesellschaften von 2009 an verpflichtet werden, neben den Anschaffungs- und Rückgabedaten unter anderem auch die noch nicht ausgeschütteten, aber bereits versteuerten Erträge zu dokumentieren, und zwar getrennt nach Jahren.

Unterschiedliche Anschaffungszeitpunkte

Auf der Grundlage können die Gesellschaften auch nach vielen Jahren feststellen, welcher Veräußerungsgewinn zum Zeitpunkt der Rückgabe entstanden ist - in Ihrem Fall auch für sehr viele unterschiedliche Anschaffungszeitpunkte.

Dies alles soll aber nur für Fondsanteile gelten, die vom 1. Januar 2009 an erworben werden. Die bis Ende 2008 angeschafften Anteile sollen nach dem vorliegenden Entwurf wie bisher besteuert werden. Das bedeutet: Veräußerungsgewinne aus der Rückgabe der Anteile sollen auch künftig steuerfrei bleiben, wenn zwischen Anschaffung und Rückgabe mehr als ein Jahr liegt.

Ob damit eine Anlage in Aktienfonds künftig sinnvoll ist, hängt vor allem von der Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden sich nach dem Entwurf in zwei Punkten verschlechtern. Veräußerungsgewinne werden unbegrenzt besteuert und der Satz wird auf generell 25 Prozent erhöht - im Vergleich zu maximal 22,5 Prozent nach dem heutigen Halbeinkünfteverfahren (jeweils plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

© SZ vom 14.03.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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