Leserfrage:Die Kirche und die Steuer

Von 2009 an ist geplant, Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Wie soll das ablaufen?

Johann Seipl

Auf Kapitaleinkünfte werden derzeit jährlich 500 Millionen Euro Kirchensteuer erhoben, etwa sechs Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens.

Durch die angekündigte Abgeltungsteuer würde dieser Betrag wegfallen, wenn nicht zu Gunsten der Kirchen eine Ersatzlösung gefunden wird.

Vier mögliche Modelle

Noch prüft die Bundesregierung die konkrete gesetzliche Ausgestaltung. Grundsätzlich erscheinen vier Modelle denkbar.

Entweder wird jeder Kunde verpflichtet, seiner Bank die Religionszugehörigkeit anzugeben, was aber neben dem Aufwand ein Eindringen in sehr persönliche Bereiche erfordern würde.

Alternativ könnte der Gesetzgeber die Steuererklärungspflicht für die abgegoltenen Kapitaleinkünfte für Zwecke der Kirchensteuer beibehalten (dieses Modell war 2003 geplant).

Pauschale Abrechnung?

Einfach, aber rechtlich fragwürdig, könnte die Kirchensteuer - ähnlich wie die pauschale Lohnsteuer - mit einem geringeren Satz auf die gesamte Abgeltungsteuer erhoben werden.

Zuletzt bliebe die Möglichkeit, den Kirchen an anderer Stelle einen Globalausgleich zukommen zu lassen, etwa durch Erhöhung des Kirchensteuersatzes auf die übrigen Einkünfte.

Will man dies alles nicht, müsste eine gewisse Senkung des Kirchensteueraufkommens in Kauf genommen werden.

*) Johann Seipl ist Anwalt und Steuerexperte bei der Kanzlei Wannemacher & Partner in München.

© SZ vom 05.01.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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