Lars Windhorst:Strafanzeige gegen das Wunderkind

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Neuer Ärger für den Unternehmer Lars Windhorst: Der britische Finanzinvestor Audley hat gegen den Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Vatas Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung gestellt.

Der Karriere von Lars Windhorst fehlt vor allem eines: Konstanz. Sein Lebenslauf ist geprägt von Aufstiegen und jähen Abstürzen. Oft schon wurde das einstige Unternehmer-Wunderkind abgeschrieben, immer wieder kehrte Windhorst zurück. Offenbarungseid, Millionenschulden, Insolvenz: All das hat der Unternehmer mitgemacht - und überstanden. Jetzt wird es wieder ernst. Denn nun kommt auf Windhorst eine Strafanzeige zu.

Der britische Finanzinvestor Audley Capital hat Strafanzeige gegen Lars Windhorst gestellt. (Foto: Foto: dpa)

Der britische Finanzinvestor Audley Capital hat nach einem Bericht des Handelsblatts Anzeige wegen Insolvenzenverschleppung erstattet. Gegen Windhorst - und gegen Peter Ogrisek. Beide sind Geschäftsführer der Berliner Vatas Holding.

Hintergrund ist ein gescheitertes Geschäft zwischen Vatas und Audley. Der britische Investor hatte im Dezember 2007 für 29,4 Millionen Euro Anteile des Altenheimbetreibers Curanum gekauft. Grundlage für das Geschäft war eine Zusage von Vatas, die Aktien im Frühjahr 2008 zu diesem Preis wieder abzunehmen.

Doch offenbar hielt sich Vatas nicht an die Absprache. "Die Vatas Holding hat eine Forderung von Audley in Höhe von 29,4 Millionen Euro aus einem Put von drei Millionen Aktien der Curanum AG zwar anerkannt, kann diese Forderung nach eigenem Bekunden jedoch nicht begleichen", sagte ein Audley-Sprecher dem Handelsblatt.

Windhorst selbst sagte, er habe keinen Insolvenzantrag gestellt. Ob er zahlungsunfähig sei, wollte der Unternehmer nicht kommentieren. Dafür kommentierte Audley den Fall. Windhorst hätte Audley schon im April 2008 erklärt, seine Gesellschaft sei nicht in der Lage, die Curanum-Aktien abzunehmen, heißt es in dem Bericht. "Wir gehen daher davon aus, dass Vatas zahlungsunfähig ist", sagte der Audley-Sprecher.

War dies schon im April der Fall, könnte das ein Problem für Windhorst werden. Denn laut Handelsgesetzbuch muss ein Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Anderenfalls macht er sich strafbar. Diese Frist wäre inzwischen verstrichen.

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