Waschen & Spülen
Nachbarn müssen tagsüber mit dem Geräuch von Waschmachine und Geschirrspüler leben - auch am Sonntag:
Jedes Geräusch aus der Nachbarwohnung, ob es sich nun um Musik oder um kleine Reparaturen handelt, wird als eine unzumutbare Störung empfunden. In einem Mehrparteienhaus im Rheinland hing der Hausfrieden seit längerer Zeit schief, weil eine Bewohnerin den Sonntag zu ihrem Waschtag erklärt hatte. Mit schöner Regelmäßigkeit drang das leise Brummen der Waschmaschine in die Nachbarwohnungen.
Schließlich sollten die Richter der Frau ihre sonntägliche Beschäftigung untersagen. Aber damit kamen die Kläger nicht durch. Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass "maschinelles Wäschewaschen" am Sonntag erlaubt sei - zumindest dann, wenn die Geräusche sich im üblichen Rahmen halten. Moderne Waschmaschinen stellten in der Regel keine Ruhestörung mehr dar.
Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 16 Wx165/00.
Saugen
Der Staubsager muss während der Ruhezeiten in den Mittagsstunden und Nachts still im Schrank parken.
Bohren
Am Wochenende, wenn alle im Haus sind, fällt neben der Hausarbeit auch sehr oft Handwerksarbeit an: Bohrer drehen Dübellöcher für neue Bilder, Vorhänge oder Regale. Der Lärm der Bohrmaschine muss von den Nachbarn hingenommen werden, wenn die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden.
Ruhezeiten draußen
Laut der Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung gelten draußen folgende Ruhezeiten: An Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr, an Sonn- und Feiertag rund um die Uhr.
Ruhezeiten drinnen
Drinnen müssen Bewohner andere Ruhezeiten akzeptieren, die meistens im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben sind. Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr.