Lärm:Nur ein Hahn im Korb

Pro Grundstück darf nur ein Hahn krähen.

In einem Wohngebiet darf pro Grundstück höchstens ein Hahn krähen. Wer mehr als einen Hahn hält, stört die Ruhe der Nachbarn. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein- Westfalen in Münster entschieden.

Ein Hobby-Züchter aus Wesel hatte geklagt, weil ihm die Stadt im April 1999 das Halten von vier Hähnen auf seinem Grund verboten hatte und nur noch ein Exemplar des stolzen Federviehs zuließ. Der Mann war schon erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert.

Der Züchter hatte argumentiert, seine Söhne im Alter von damals 10, 12 und 14 Jahren besäßen jeder einen Stamm Hühner. Für den Zuchterfolg sei jeweils ein Hahn von entscheidender Bedeutung.

Außerdem sei auch auf einen "Reserve-Hahn" nicht zu verzichten. Der Landrat von Wesel hatte jedoch ebenso wie die Gerichte kein Ohr für diese Begründung und wies den Widerspruch des Züchters gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Wesel zurück.

Das Oberverwaltungsgericht begründete die Reduzierung auf nur noch einen Hahn für Hennen aus drei Hühnerstämmen, eine Kleintierhaltung sei im Wohngebiet nur dann möglich, wenn sie nicht den üblichen Rahmen für die dort typische Freizeitbeschäftigung sprenge. Das Halten mehrerer Hähne überschreite diese Grenze. Von den Hähnen gingen Tag für Tag "Lautäußerungen" aus, die von anderen Tieren wie Hunden, Papageien, Hühnern oder Gänsen in der Regel nicht zu erwarten seien, heißt es in der Begründung des Gerichts weiter.

Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen in Münster 10 E 434/01.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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