Korruption am Bau:Bestechung eindämmen

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Verschlankung des Vergaberechts soll Transparenz schaffen.

Von Lars Klaaßen

Das bestehende deutsche Vergaberecht ist komplex, verschachtelt und unübersichtlich. Die Bundesregierung hat daher das Projekt "Verschlankung des Vergaberechtes" in die "Initiative Bürokratieabbau" aufgenommen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Möglichkeiten für eine Vereinfachung des Rechtes geprüft und zwei unterschiedliche Wege zu einem modernen Vergaberecht aufgezeigt: Verschlankung des bestehenden Systems oder ein neues, vereinfachtes Zwei-Stufen-Konzept.

Ein Kompromiss aus beiden Entwürfen wurde bereits diskutiert und geriet bei den betroffenen Verbänden in scharfe Kritik. Unter anderem, weil der Korruption mit diesem Kompromiss Tür und Tor geöffnet werde.

Die Deutsche Bauindustrie, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe votieren für den Erhalt der "Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen", die bei einer Reform wegzufallen droht: "Die VOB/A stellt eine der wirkungsvollsten Grundlagen für die korrekte Vergabe von Bauleistungen dar und wird zu Recht - nicht zuletzt von anerkannten Korruptionsbekämpfern - als ein Bollwerk gegen die Korruption bezeichnet."

Dass es auch mit der bisherigen Regelung immer wieder zu Korruption kommt, liegt laut den drei Verbänden nicht an der Unübersichtlichkeit des Vergaberechts: "Einzelne" setzten sich vielmehr "wissentlich und absichtlich über geltendes Recht hinweg". Die anvisierte, neue Rechtsverordnung hingegen sei korruptionsanfällig, weil einheitliche Regelungen für ein transparentes Vergabeverfahren fehlten.

Ein weiterer Haken: Laut Entwurf soll ein Bagatellwert eingeführt werden, unter dem die Vergabeordnung keine Anwendung finden würde.

Das heißt: Die Aufträge könnten frei vergeben werden. Noch ist ungeklärt, in welcher Höhe dieser Wert verankert wird. Doch die drei Verbände fürchten, dass die Bagatellgrenze "wohl kaum unter 10.000 Euro angesetzt würde". Der weitaus größte Teil der öffentlichen Aufträge - zum Beispiel rund 76 Prozent der Vergabeverfahren im Bundeshochbau - liegen jedoch unterhalb dieses Auftragswertes.

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