Versehen Mieter ihr Klingelschild mit einem falschen Namen, so müssen sie die Hälfte der Kosten zahlen, wenn der Vermieter sie wegen unerlaubter Untervermietung abmahnt. So ein Urteil des Amtsgerichtes Köln.
Im verhandelten Fall hatten die Mieter am Klingelschild den Mädchennamen der Mieterin angebracht. Der Vermieter vermutete eine unerlaubte Untervermietung und ließ die Mieter durch seinen Anwalt schriftlich abmahnen. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 100 Euro. Das Gericht befand zwar, dass die Abmahnung unberechtigt sei. Dennoch treffe die Mieter ein Mitverschulden, weil sie einen vom eigentlichen Namen abweichenden Namen angebracht hatten. Dadurch hätten sie den Anschein einer Untervermietung erst geschaffen.
AKtenzeichen: Amtsgericht Köln 219 C 325/00.
(sueddeutsche.de/ dpa)