Kleintierhaltung:Sind 30 Hamster zu viel?

Der Mieter-Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich jeder Mieter stellt.

Am Anfang waren es nur wenige Goldhamster, dann wuchsen sie zu einer 30-köpfigen-Familie. Der Mieter liebte seine Mitbewohner und machten ihnen ein Zimmer frei. Darf er das oder hat der Vermieter auch ein Wörtchen mitzureden?

Erste-Hilfe zum Thema "Mietrecht" mit allen Änderungen der Mietrechtsreform. (Foto: Haufe-Verlag)

Das Mietrecht erlaubt grundsätzlich eine Kleintierhaltung. Der Mieter muss noch nicht einmal um Erlaubnis fragen, wenn er sich Goldfisch, Hamster oder Meerschweinchen ins Haus holt.

Vermehren sich aber die Tiere sehr stark, sprengt das den Rahmen einer normalen Kleintierhaltung. Dann braucht der Mieter das Ja-Wort seines Vermieters.

Buch-Tipp

"Der Mieter-Ratgeber" von Hans-Peter Buch hilft weiter im Miet-Alltag. Er beantwortet die wichtigsten Fragen und liefert per CD-ROM die entsprechenden Gesetzestextes mit.

Musterbriefe, -verträge oder Checklisten erleichtern den Abschluss eines gerechten Mietvertrags, die Wohnungsübergabe oder die Modernisierung der Wohnung. Die Texte auf der CD-ROM können individuell ausgefüllt werden.

Hans-Peter Buch: Der Mieter-Ratgeber. So kommen Sie zu Ihrem Recht.Haufe-Verlag,16,90 €.

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