Vermieter dürfen im Mietvertrag festlegen, dass der Mieter für die Beseitigung so genannter Bagatellschäden aufkommen muss. Allerdings muss eindeutig festgelegt sein, dass eine einzelne Kleinreparatur nicht mehr als 75 Euro kostet, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.
Auf das Jahr begrenzt
Alle Kleinreparaturen eines Jahres dürfen zusammen höchstens acht Prozent der Jahresmiete beziehungsweise 200 Euro ausmachen. Zudem muss der Mieter nur für die Beseitigung von Bagatellschäden an Teilen der Wohnung gerade stehen, auf die er unmittelbaren Zugriff hat. Der Auftrag an den Handwerker, der den Schaden beheben soll, ist Sache des Vermieters.
(sueddeutsche.de/ dpa)