Eine Mietkaution kann auch bei einer gegenteiligen Absprache mit dem Vermieter in drei Monatsraten gezahlt werden. Dies gelte selbst bei einer schriftlichen Vereinbarung, urteilte das Amtsgericht Görlitz.
Das Gesetz regele, dass der Mieter bei einer vereinbarten Kaution zu drei gleichen monatlichen Teilraten berechtigt ist. Im vorliegenden Fall hatten die Mieter eines Hauses schriftlich einer Vereinbarung zugestimmt, wonach die Kaution in zwei Monatsraten gezahlt werden sollte. Als sie später lieber in drei Raten zahlen wollten, verweigerte der Vermieter dies - zu Unrecht, so das Gericht.
Aktenzeichen: Amtsgericht Görlitz 1 C 0838/00.
(sueddeutsche.de/ dpa)