Wer eine Immobilie kauft, sollte Details zu Wohnung oder Haus im notariellen Kaufvertrag festschreiben lassen. Nach dem Notartermin ist es zu spät. Dann hat der Käufer keine Chance mehr, Steuern zu sparen oder seine Rechte ohne Kosten durchzusetzen.
Grunderwerbsteuer senken
Übernimmt der Käufer Einbauküche, Geräteschuppen oder Alarmanlage und zahlt dafür eine Ablöse, muss er auf diesen Betrag keine Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent zahlen. Der zu versteuernde Kaufpreis reduziert sich also um Einrichtungen, die der Käufer übernimmt.
Ein- und Auszug festlegen
Wichtig ist es auch im Kaufvertrag genau festzulegen, ab welchem Zeitpunkt der neue Eigentümer sein Grundstück nutzen und einziehen kann. Mündliche Zusagen reichen nicht: Räumt der Verkäufer nicht fristgemäß, steht der Käufer womöglich auf der Straße.
Vereinbart werden kann beispielsweise, dass der Verkäufer bis zum Auszug für jeden angefangenen Monat, den er länger bleibt, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat.
(sueddeutsche.de/ AP)