Kapitalerträge:Kursgewinne künftig immer steuerpflichtig

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Kapitaleinkünfte sollen vom Jahr 2009 an nicht mehr mit maximal 42 sondern nur noch mit höchstens 25 Prozent versteuert werden. Doch es gibt auch Tücken. Beispielsweise entfällt die Spekulationsfrist.

Daniela Kuhr

Auf die Regierungspläne für eine Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte reagieren Experten zurückhaltend positiv. ,,Im Großen und Ganzen ist die Idee zwar zu begrüßen, doch bei den Details hoffe ich noch auf Veränderungen'', sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Bargeld vom Konto: Die umstrittenen Kontenabrufe durch Finanzbehörden soll es kaum noch geben. (Foto: Foto: dpa)

Nach einem Vorschlag der großen Koalition sollen Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden, aber auch Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften, vom Jahr 2009 an nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz von maximal 42 Prozent versteuert werden.

Stattdessen sollen die Banken pauschal 25 Prozent der Erträge einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Die Steuerschuld des Anlegers für diese Einkünfte ist damit abgegolten, daher auch der Name Abgeltungsteuer. Aber: Sparer, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, sollen auch künftig die Möglichkeit haben, dies in ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Ende des Halbeinkünfteverfahrens

Was zunächst ausschließlich vorteilhaft für Anleger klingt, hat jedoch auch ein paar Tücken: So müssen bislang Dividenden und Gewinne aus Wertpapiergeschäften nur zur Hälfte besteuert werden (so genanntes Halbeinkünfteverfahren). Künftig unterliegt der volle Betrag der Abgeltungsteuer.

Kursgewinne immmer SteuerKursgewinne waren zudem bislang überhaupt nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Ankauf und Verkauf der Wertpapiere weniger als ein Jahr lag. Langfristig orientierte Aktionäre dagegen durften ihre Gewinne steuerfrei einheimsen. Diese so genannte Spekulationsfrist von einem Jahr soll nach den Plänen der Koalition wegfallen. Kursgewinne sind damit in Zukunft immer steuerpflichtig.

"Grundsätzlich positiv"

Grundsätzlich sei eine Abgeltungsteuer positiv, sagt Aktionärsschützer Kurz. ,,Allerdings hätten wir uns einen pauschalen Steuersatz von unter 20 Prozent gewünscht.''

Seiner Ansicht nach werden die Pläne der großen Koalition vor allem die Anleger belasten, die langfristig in substanzstarke Unternehmen investieren, ,,und damit vor allem diejenigen, die für ihre Altersvorsorge sparen'', meint Kurz.

Gewinner seien dagegen solche Sparer, ,,die ihr Geld ganz überwiegend in Zinspapiere investiert haben und deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt''.

,,Dass es überhaupt zu einer Abgeltungsteuer kommt, ist auf jeden Fall ein Befreiungsschlag'', sagt Ulrich Derlien, Steuerberater bei der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger und Partner.

,,Denn gerade im Bereich von Kapitalanlagen waren Steuererklärungen wegen der komplizierten Regeln kaum noch handhabbar.'' Doch auch er stellt fest, dass es für Einzelne künftig durchaus teurer wird.

,,Da Dividenden oder Kursgewinne bislang nur zur Hälfte steuerpflichtig waren, mussten diese Einkünfte bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent im Ergebnis maximal mit 21 Prozent versteuert werden'', erläutert der Fachmann. ,,Künftig fallen 25 Prozent an - eigentlich sogar 28,5 Prozent, da die Banken auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einbehalten sollen.''

,,Im Einzelfall eine sehr bittere Pille''

Zudem könnten die Anleger bei einer Abgeltungsteuer keine Werbungskosten mehr absetzen, wie zum Beispiel die Kosten für die Vermögensverwaltung, sagt Derlien. ,,Im Einzelfall kann das eine sehr bittere Pille sein.''

Einen Punkt allerdings begrüßt der Steuerberater uneingeschränkt: Die zeitlich unbegrenzte Steuerpflicht für Wertpapiere soll nur für Kapitalanlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) klar gestellt.

,,Damit brauchen sich Anleger nicht mehr mit Überlegungen zu tragen, ob sie ihre Aktien jetzt kurzfristig verkaufen sollen, um ihre Gewinne noch steuerfrei kassieren zu können'', sagt Derlien und weist noch auf ein weiteres positives Vorhaben der Regierung hin: den Plan, die umstrittenen Kontenabrufe durch Finanzbehörden weitgehend wieder abzuschaffen.

Kritiker sahen Ende des Bankgeheimnisses gekommen

Seit April 2005 durften Finanzämter und andere Behörden, wie zum Beispiel Sozialämter, in einem automatisierten Verfahren sämtliche Konten eines Bürgers im Bundesgebiet ermitteln. Dabei erfuhren sie die Kontonummer und das Eröffnungsdatum, nicht aber den Kontostand. Nach diesem durften die Beamten nur bei konkretem Verdacht forschen. Trotzdem sahen Kritiker das Ende des Bankgeheimnisses gekommen.

Der Gesetzgeber hatte die Kontenabrufe stets damit gerechtfertigt, dass der Fiskus nur so hinterzogene Kapitaleinkünfte aufspüren könne. ,,Durch die Abgeltungsteuer ist ein Kontenabruf zur Verifikation der Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr erforderlich'', heißt es dagegen jetzt in dem Eckpunkte-Papier des BMF.

Sozialbehörden sollen allerdings nach derzeitigem Stand weiter zu Kontenabrufen berechtigt sein. Im Gegensatz zu den Finanzämtern haben sie diese Möglichkeit aber bislang so gut wie gar nicht genutzt.

© SZ vom 04.11.06 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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