Kabelfernsehen:Anschluss

Lesezeit: 1 min

Rechte von Mieter und Vermieter.

Der Kunde muss für das Kabelfernsehen zahlen. Neben den Installationskosten fallen auch monatliche Gebühren an.

Wollen Mieter und Vermieter den Anschluss, gibt es keinen Streit über die Verkabelung. Lehnt aber einer von beiden das Kabelnetz ab, kollidieren zwei Grundrechte:

Der Mieter hat das Recht auf freien Zugang zu allgemein üblichen Informationsquellen: Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieser Schutz bezieht sich auch auf Parabolantennen und Kabelfernsehen.

Der Vermieter hat das Recht auf sein Eigentum: Artikel 14 des Grundgesetzes.

Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Kabelanschluss einrichten lässt. Er kann von seinem Vermieter nicht verlangen, dass Kabelfernsehen in die Wohnung verlegt wird.

Andersherum kann der Vermieter seinem Mieter nicht verbieten, einen Anschluss verlegen zu lassen. Der Mieter muss alle Kosten tragen, sowohl für die Installation als auch die monatlichen Gebühren.

Zieht der Mieter aus, muss er die Leitungen wieder entfernen lassen, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, soweit mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde.

Kabelvertrag

Liegt im Stadtviertel schon das Kabelnetz vergraben, verkabelt die Kabel Deutschland GmbH ins Haus. Aber auch private Firmen können die Vernetzung übernehmen - zu unterschiedlichen Konditionen. Wenn es also mehrere Anbieter gibt, unbedingt den Preis vergleichen.

Besteht im Haus schon eine moderne sternförmige Verkabelung, die jede Wohnung mit einem Extrakabel erreicht, gibt es keine technischen Probleme, eine einzelne Wohnung nachträglich anzuschließen.

Hängen die Wohnungen aber hintereinander inder Baumverkabelung, muss die einzelne Wohnung extra verkabelt werden. Das bedeutet aufwändige Arbeiten und hohe Kosten.

Vor dem Abschluss eines Einzelvertrags unbedingt prüfen:

- Mindestlaufzeit, - Verlängerungsmöglichkeiten, - Kündigungsfristen (Bestehen Sie auf ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dann kommen Sie rechtzeitig zum Auszug heraus aus dem Vertrag). - Preiserhöhungen, - Wartung und Störungsdienst.

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: