Wann, wo und was gestreut werden muss und darf, erklärt Horst Schiller, Abteilungsleiter für Straßenunterhalt und Straßenbetrieb beim Münchner Baureferat. Ein Merkblatt zum Streuen gibt es auch im Internet unter www.muenchen.de
SZ: Auf Münchens Straßen ist es wieder glatt. Wer muss streuen?
Schiller: Innerhalb des Mittleren Rings erledigt das die Stadt. Außerhalb des Rings ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
SZ: Und wenn er selbst gar nicht im Haus wohnt?
Schiller: Dann muss er dorthin kommen, die Verantwortung bleibt ja bei ihm. Es sei denn, er hat sie per Vertrag einer Fremdfirma übertragen.
SZ: Oder auf die Mieter.
Schiller: Das geht auch, muss aber ebenfalls schriftlich festgelegt sein, also ausdrücklich im Mietvertrag stehen.
SZ: Wann muss gestreut werden?
Schiller: Bei entsprechender Wetterlage. Es muss also nicht einmal Schnee liegen. Es reicht, wenn der Gehweg feucht ist und die Temperaturen sinken.
SZ: Wer zum Streuen verpflichtet ist, muss also rund um die Uhr wachsam sein?
Schiller: Nicht ganz. Werktags ist er verpflichtet, zwischen sieben und 22 Uhr vor dem Haus zu streuen und zu räumen, an Sonn- und Feiertagen nur von acht bis 20 Uhr.
SZ: Und wenn nicht gestreut wird?
Schiller: Dann kann jemand, der vor dem Haus stürzt, zivilrechtlich gegen denjenigen vorgehen, der zum Streuen verpflichtet war.
SZ: Was soll gestreut werden? Salz, Splitt oder Sand?
Schiller: Salz auf gar keinen Fall, das darf vor Häusern nicht gestreut werden. Dafür haben wir hier in München Grünanlagen und Wohngebiete zu dicht beieinander. Vor Häusern darf nur abstumpfendes Material gestreut werden.
SZ: Das heißt?
Schiller: Splitt oder Sand.
SZ: Ob das jeder weiß?
Schiller: Wir haben eigentlich oft darüber informiert. Trotzdem rufen uns immer wieder Bürger an und berichten, dass Salz gestreut wurde. Also noch einmal: Wer vor dem Haus mit Salz streut, auf den kann ein Bußgeld zukommen.