Hypo Real Estate:Enteignung nur letztes Mittel

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Die Zeit wird knapp: Der Bund will die Hypo Real Estate retten - und eine Enteignung der Aktionäre möglichst vermeiden.

Alle in der Regierung seien sich einig, dass die Verstaatlichung einer Bank nur als allerletztes Mittel zur Stabilisierung des Finanzmarktes infrage komme, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Montag in Berlin.

"Unter engen zeitlichen Vorgaben wird eine Verstaatlichungsoption als letztes Mittel erörtert" (Foto: Foto: dpa)

Zuvor müssten alle milderen, "weniger einschneidenden, rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Lösungen" zum Erwerb einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung gescheitert sein.

Bilanz bis Ende März

In Finanzkreisen wird für möglich gehalten, dass der Bund den HRE-Anteilseignern - darunter US-Großaktionär Flowers - zunächst ein öffentliches Kaufangebot unterbreiten könnte.

Die Zeit drängt, weil der Konzern bis Ende März seine Bilanz vorlegen muss. Am Montag sollten Staatssekretäre Details für das "Rettungsübernahmegesetz" beraten, das am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Die HRE hat 102 Milliarden Euro an Garantien und Kapitalhilfen erhalten. Eine Pleite soll wegen der befürchteten Kettenreaktion auf den Finanzmärkten unbedingt vermieden werden.

"Unter engen zeitlichen Vorgaben und unter engen inhaltlichen Vorgaben wird eine Verstaatlichungsoption als letztes Mittel im Moment innerhalb der Bundesregierung erörtert", sagte Wilhelm. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen komme eine Enteignung nur als äußerste Maßnahme in Betracht.

"Es geht im Kern darum, dass der Staat dann, wenn es um überragende Güter geht, sich auch durchsetzen muss." Wilhelm verwies auf internationale Verabredungen der Regierungen, dass nach der verhängnisvollen Pleite der US-Bank Lehman Brothers der Untergang weiterer "systemrelevanter" Banken verhindert werden solle.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Regierung die Annahmefrist für Übernahmeangebote von drei Monaten drastisch kürzen will.

Aktienkurs unter einem Euro

Das meldete Welt online. Auch soll die Schwelle, ab der Hauptversammlungen Kapitalerhöhungen bewilligen können, im Aktiengesetz von 75 Prozent auf voraussichtlich 50 Prozent gesenkt werden. Beide Maßnahmen sollten auf die HRE beschränkt und bis zum Jahresende befristet sein, schreibt der Online-Dienst.

Bisher hat sich die Regierung mit Flowers nicht auf einen Verkauf seiner 24-Prozent-Beteiligung einigen können. Der Investor kann nach geltendem Gesetz so eine Kapitalerhöhung blockieren. Sollte hingegen das Gesetz wie gewünscht Bundestag und Bundesrat passieren, könnte sich Flowers auf einer Hauptversammlung allein nicht mehr wehren.

Sein Anteil würde dann voraussichtlich stark verwässert werden, ohne dass eine Abfindung fällig würde. Flowers hatte HRE-Aktien für 22,50 Euro das Stück gekauft. Am Montag kosteten sie zeitweise weniger als einen Euro. Der Verlust für Flowers beträgt rund eine Milliarde Euro.

Mit einem Übernahmeangebot könnte es allerdings schwer für den Bund werden, die angestrebte Mehrheit von mindestens 95 Prozent zu erreichen. Dabei wird ein durchschnittlicher Preis für den Kursverlauf der vergangenen Wochen je Aktie geboten. Ab 95 Prozent könnte der Bund die restlichen Kleinaktionäre herausdrängen (Squeeze-Out) und hätte freie Hand bei der Sanierung der HRE.

© sueddeutsche.de/dpa/hgn/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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