Hohe Benzinpreise:Arbeitgeber zahlt den Sprit

Lesezeit: 2 min

Die Benzinpreise schnellen nach oben. Aber die Arbeitgeber könnten ihren Mitarbeitern helfen - und dabei noch Steuern und Sozialabgaben sparen.

Der Arbeitgeber muss keineswegs selbst eine Tankstelle haben, um seinen Arbeitnehmern vergünstigte Sachbezüge bieten zu können. Sachbezüge sind bis zum Wert von 44 Euro monatlich von der Steuer und den Sozialbeiträgen befreit und können auch bei Dritten eingelöst werden. Es kann sich dabei um eine Dauerkarte für das Fitness-Studio ebenso handeln wie um Bücher oder eben um Benzingutscheine. Eine (kleine) Tankfüllung monatlich darf also der Arbeitgeber zahlen, ohne dass dafür Abgaben fällig werden.

Das Einkommen oder die Stundenzahl der Mitarbeiter spielt dafür keine Rolle. Auch für Teilzeitkräfte mit reduzierter Stundenzahl oder für Minijobber können Benzingutscheine ausgestellt werden. Die Freigrenze pro Mitarbeiter beträgt trotzdem 44 Euro monatlich, wird also nicht etwa ins Verhältnis zur Stundenzahl umgerechnet. Geringverdiener erhalten dadurch einen verhältnismäßig hohen Netto-Vorteil durch Benzingutscheine.

Damit der Fiskus das Fahr-Spar-Modell akzeptiert, muss der Arbeitgeber bestimmte Formalitäten beachten: So muss der Benzingutschein eine konkrete Mengenangabe erhalten, etwa über 30 Liter Super. Wird ein Betrag oder Höchstbetrag in Euro angegeben, zum Beispiel 30 oder 44 Euro, so ist es mit dem Vorteil bei Steuern und Sozialabgaben vorbei (so sagt es unter anderem eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf vom 7.7.2005, Az: S 2334 A St 22).

Freigrenze nicht überschreiten

Richtig wäre daher eine Formulierung wie "Gutschein über 30 Liter Super-Benzin, einzulösen bei der XYZ-Tankstelle, Düsseldorf, Beispielstr." Tipp: Ein Beispiel für einen Benzingutschein ist kostenlos abrufbar unter www.fintext.de/benzingutschein. Die monatliche Freigrenze (nicht Freibetrag) von 44 Euro darf gleichwohl nicht überschritten werden. "Schon bei nur einem Cent mehr gilt der Gesamtbetrag als normales Arbeitseinkommen", so der Krefelder Steuerberater Markus A. Pfeifer. Das bedeutet: Die angegebene Literzahl und der jeweilige Literpreis müssen so kalkuliert sein, dass die 44-Euro-Marke auch bei Preisschwankungen hält.

Ein Beispiel: Bei einer Menge von 30 Litern und einem Literpreis von 1,40 Euro ergibt sich ein Wert von 42 Euro - das ist noch knapp innerhalb der Freigrenze. Steigt aber der Preis auf 1,50 Euro je Liter, wären es schon 45 Euro. Die Freigrenze wäre überschritten, die Steuer- und Sozialabgabenvorteile verloren.

Ein Arbeitgeber kalkuliert die Menge daher möglichst mit einem Sicherheitspolster und behält die Preisentwicklung im Auge. Maßgeblich ist übrigens der Liter-Preis bei Ausgabe des Benzingutscheins, nicht der Preis bei Einlösung. Bei 25 Litern und 1,40 Euro (= 35 Euro) wäre noch genug Abstand bis zum Limit - vorerst jedenfalls.

© SZ vom 21.11.2007/Ftx/mah - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: