Herbst-Spezial:Laub

Lesezeit: 2 min

Verbrennen, kompostieren oder auf Wertstoffhöfen abladen.

Verbrennen

Anwohner können Brenntage zur Beseitigung von Gartenabfällen nicht verbieten lassen. Voraussetzung:

- Das Feuer beeinträchtigt nicht die Gesundheit des Nachbarn.

- Das Feuer muss mindestens 100 Meter Abstand halten zum nächsten Haus.

Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage zweier Anwohner gegen die Samtgemeinde Gieboldehausen im Kreis Göttingen zurück.

Die Kläger wollten eine andere zumutbare Möglichkeiten durchsetzen, um Gartenabfälle zu beseitigen.Deshalb verlangten sie, die Feuer-Erlaubnis der Samtgemeinde für unzulässig zu erklären: Jeder Einwohner darf an einem festgelegten Samstag seine pflanzlichen Gartenabfälle verbrennen, sofern er bestimmte Auflagen einhält.

Vor Gericht hatten die Kläger aus der Gieboldehäuser Ortschaft Rhumspringe aber keinen Erfolg. Da die Gemeinde garantiere, dass Anwohner die Auflagen einhalten, wenn sie Gartenabfälle verbrennen, gebe es keinen Grund, den Brenntag zu verbieten.

Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Göttingen 4 A 4078.

Kompostieren

Laub oder Gräser verbessern als Kompost den Boden im Garten. Der Kompost sollte erst verteilt werden, wenn das organische Material vollkommen zersetzt ist.

Auf den Kompost gehören: - Rasen, - Rinde, - Blätter, - junge Unkäuter, - Gehölzschnitt, - Gemüseabfälle.

Kein Gut für den Kompost: - Fleisch und gekochte Speisen: gefundenes Fressen für Ratten. - Kranke Blätter, besonders die von Rosen.

Ideale Abwechslung auf dem Haufen: Stickstoffreiches Material (z.B. Rasen) liegt auf kohlenstoffreichem Material (z.B. Rinde) im Verhältnis 1:2. Ist die Rasenschicht zu dick, findet kein notwendiger Luftausstausch statt. Zusätzlicher Stickstoff (z.B. Mineraldünger oder Stallmist) beschleunigen den Rotteprozess.

Ideale Maße und Zeiten: Der Komposthaufen sollte mindestens einen Kubikmeter fassen. Nach zwei bis drei Wochen hat der Haufen seine maximale Temperatur erreicht und reift in ca. drei Monaten.

Abladen

Wer sein Laub nicht kompostieren will, kann es zu städtischen Wertstoffhöfen bringen. In München können Gartenbesitzer einmal täglich bis zu einem Kubikmeter Blätter oder Gartenabfälle kostenlos in den 12 Wertstoffhöfen abladen. Kleine Laubhaufen dürfen auch in der braunen Tonne verschwinden.

Ist der Garten groß und wirft mehr als einen Kubikmeter Abfall ab, kann der Gartenbesitzer beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) eine Abfuhr bestellen. Die Container schlucken zehn oder 25 Kubikmeter und werden voll abgeholt und entsorgt.

Nicht in den Wald

Die Landwirtschafts-Kammer warnt: "Wer vertrocknete Blätter im Wald entsorgt, macht sich strafbar und riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro."

Sammeln ohne Laubsauger

Der Hamburger Landesverband des "Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland" (BUND) warnt vor Gefahren der Laubsauger für Umwelt und Gesundheit. Ein Drittel des Kraftstoffes werde unverbrannt aus dem Laubsauger gesprüht. Die Gesundheit des Gerätebedieners sei gefährdet.

Laubbläser saugten neben welken Blättern auch Insekten und die oberste Bodenschicht mit auf. Dadurch würde die Biologie gravierend beeinträchtigt. Der BUND rät, welkes Laub mit dem Rechen als Dünger auf Beete zu verteilen.

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