Heizung ablesen:Auf heißer Fährte

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Wie Messfirmen den Grad der Wärmenutzung bestimmt.

Andreas Lohse

Dieser Tage ist es wieder soweit: Mitarbeiter von Messdienstfirmen laufen durch unsere Wohnungen, um die Heizröhrchen abzulesen. Die billigsten Systeme zur Verbrauchserfassung - und damit am weitesten verbreitet - sind kleine thermometerähnliche Verdunstungsröhrchen, die - mit einer Spezialflüssigkeit gefüllt - am Heizkörper angebracht werden.

Das Mess-System

Damit die Erfassung richtig funktioniert, muss das Röhrchen etwas über der Mitte des Heizkörpers, genauer: in einer Höhe von etwa 75 Prozent, gemessen von der Unterkante, montiert sein. Entsprechend der Wärmeabgabe der Heizung verdunstet die Flüssigkeit, und die verbliebene Menge wird einmal jährlich abgelesen.

Gemessen wird der Grad der Nutzung

Dieses System misst nicht die tatsächlich physikalisch verbrauchte Wärmemenge, sondern zeigt den Grad der Nutzung eines Heizkörpers im Vergleich zur gesamten Anlage. Deshalb ist es auch nicht möglich, im Vorhinein zu sagen, wie viel "ein Strich Verdunstung" kostet. Die Kosten werden später erst mit der Abrechnung aufgeschlüsselt.

Ausnahmen

Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Abrechnung sind nur dann erlaubt, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich ist oder unwirtschaftlich wäre. Ebenfalls ausgenommen sind Wohnungen, in denen die Mieter den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen können.

Terminabsprache

Den Ablesetermin muss der Vermieter oder die Messdienstfirma zehn bis vierzehn Tage vorher schriftlich ankündigen. Der Mieter ist verpflichtet, den Ableser in die Wohnung zu lassen.

Kostenloser Ersatztermin

Wer den Termin nicht einhalten kann, sollte unverzüglich die Firma anrufen und einen anderen vereinbaren. Dafür darf dem Mieter keine gesonderte Rechnung präsentiert werden, wie das Landgericht München I beschloss:

Die Praxis einer Wärmemessdienstfirma, für die jährliche Ablesung der Heizkostenverteiler nur einen Sammeltermin anzubieten und die Kosten eines individuellen zweiten Termins direkt dem Mieter in Rechnung zu stellen, wurde untersagt (Az. 12 O 7987/00).

Ergebnis prüfen

Um Überraschungen zu vermeiden, sollte man selbst die Skalen notieren. Abgelesen wird im Uhrzeigersinn: Der erste Heizkörper links von der Wohnungstür ist die Nummer eins, dann geht es immer an der Wand entlang durch alle Zimmer von Heizung zu Heizung, bis man wieder an der Tür angekommen ist.

Weichen Ihre Daten eklatant von denen des Messdienstes ab, verweigern Sie die Unterschrift auf dem Ableseprotokoll. Akzeptieren Sie keine Schätzungen. Der Ableser ist verpflichtet, dem Mieter eine Kopie des Protokolls zu geben.

Empfänger der Zahlung

Die Kosten der Ablesung sind Bestandteil der Abrechnung und dürfen nicht unmittelbar beim Mieter kassiert werden. Reklamationen zur Heizkostenabrechnung sind grundsätzlich an den Vermieter zu richten.

Schaden melden

Übrigens: Beschädigte Heizkostenverteiler sind ein Mangel an der Wohnung. Informieren Sie sofort Ihren Vermieter: Die Verdunstungsflüssigkeit ist giftig!

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