Heimarbeit:Nicht alles muss der Vermieter genehmigen

Wer eine Mietwohnung ausschließlich zu gewerblichen Zwecken nutzt, muss mit Problemen rechnen. Aber kleinere Heim- und Bürotätigkeiten sind in Mietwohnräumen ohne Weiteres möglich.

Für sie muss grundsätzlich auch keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Vermutlich sind die Vorschriften über Heimarbeit auf Kuba anders gehalten als bei uns. (Foto: Foto: AP)

Mieter dürfen entsprechend kleinere Schneiderarbeiten als Nebentätigkeit ausführen oder Nebentätigkeiten nachgehen, die sich auf Telefongespräche beschränken.

Nur wenn der Vermieter sich eine Erlaubnis im Mietvertrag ausdrücklich vorbehalten hat, müssen Mieter fragen.

Auch geringfügige Büroarbeiten, zum Beispiel die Hausarbeit von Lehrern oder schriftstellerische Tätigkeiten, muss der Vermieter ohne weiteres dulden.

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