Für sie muss grundsätzlich auch keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Mieter dürfen entsprechend kleinere Schneiderarbeiten als Nebentätigkeit ausführen oder Nebentätigkeiten nachgehen, die sich auf Telefongespräche beschränken.
Nur wenn der Vermieter sich eine Erlaubnis im Mietvertrag ausdrücklich vorbehalten hat, müssen Mieter fragen.
Auch geringfügige Büroarbeiten, zum Beispiel die Hausarbeit von Lehrern oder schriftstellerische Tätigkeiten, muss der Vermieter ohne weiteres dulden.