Hehlerei bei Ebay:Drei, zwei, eins - Freispruch

Weil ein Käufer bei Ebay ahnungslos Hehlerware gekauft hatte, stand er vor Gericht - und wurde freigesprochen.

Wer beim Internet-Auktionshaus Ebay günstige, aber geklaute Ware kauft, kann nicht grundsätzlich wegen Hehlerei verurteilt werden. Das Landgericht Karlsruhe hob am Freitag ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Käufer eines gestohlenen Navigationsgerätes zu einer Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro verurteilt hatte.

Das Karlsruher Gericht entschied in der Berufung nun aber, dass dem Mann kein vorsätzliches Handeln vorzuwerfen sei. Aus Fahrlässigkeit sei Hehlerei aber nicht strafbar. Staatsanwalt und Verteidigung hatten Freispruch beantragt.

Eine polnische Diebesbande hatte versteigert

Der Mann hatte dort ein Navigationsgerät für 671 Euro ersteigert, was im Laden 2137 Euro gekostet hätte. Ein Dreivierteljahr später musste er das Gerät wieder abgeben, da die Polizei einer polnischen Diebesbande auf die Spur gekommen war, die über Ebay die Ware verkaufte.

Das Amtsgericht Pforzheim hatte dem Mann vorgeworfen, angesichts des niedrigen Preises habe er wissen müssen, dass es sich um geklaute Ware handeln müsse.

In der Berufung argumentierte das Gericht nun, es sei üblich, dass bei Versteigerungen geringe Preise angesetzt würden und auch unter dem Ladenpreis zugeschlagen würden. Zudem habe das Gerät aus einem EU-Land gestammt, in dem der Hersteller präsent sei.

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