Haustiere:Hundezucht im Mehrfamilienhaus

Züchtet eine Hundebesitzer gelegentlich Welpen, ist das kein Gewerbe und somit kein Problem im Wohngebiet.

Wer mit seinen Hunden gelegentlich Welpen züchtet und verkauft, betreibt noch keine gewerbliche Hundezucht. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster hervor.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Engelskirchen (Oberbergischer Kreis) mit seinen "Bearded Collies" etwa einmal im Jahr einen Wurf Welpen gezüchtet und verkauft. Das Bauamt des Kreises untersagte Aufzucht und Verkauf, da für das Wohnhaus keine Nutzungsänderung zur gewerblichen Hundezucht vorliege. Das Verbot sei sofort zu vollziehen. Das Ehepaar gab aber nicht auf.

Das OVG begründete nun die Entscheidung damit, dass die hobbymäßige Hundehaltung und gelegentliche -aufzucht nicht mit der Wohnnutzung generell unvereinbar sei. Zudem erfüllten die Hundehalter die Bedingungen der Wohngebietsverträglichkeit: Die vier Rassehunde würden in den unverändert gelassenen Wohnräumen gehalten und innerhalb von mehr als zehn Jahren habe sich kein Nachbar über Lärmbelästigung oder andere Störungen durch die Haltung und gelegentliche Aufzucht der Hunde beschwert.

Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Münster 7 B 1823/02.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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