Hausrat in der Mietwohnung:Reparaturen zahlt der Vermieter

Oft gehören Kühlschrank, Teppich oder Badewanne zur Mietsache. Somit sind Verschleiß und Abnutzung mit der Miete abgegolten, die Reparaturen übernimmt der Vermieter.

Wenn ein Vermieter in der Wohnung Gegenstände wie Spüle oder Kühlschrank bereit stellt, sind Verschleiß und Abnutzung in der Regel mit der Miete abgegolten. Für Reparaturen und Erneuerungen muss daher der Eigentümer aufkommen, erläutert der Deutsche Mieterbund.

Nur wenn ein Mieter vorsätzlich oder aus Unachtsamkeit Schäden an den Einrichtungsgegenständen verursacht hat, kann der Vermieter Schadensersatz fordern.

Diese Regelung betrifft alle Gegenstände und Einrichtungen, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden. Denn diese gelten als "mitvermietet", erklärt der Mieterbund. Dazu zählen nicht nur die üblichen Einrichtungsgegenstände wie Waschbecken, Badewanne und Toilette.

Auch Teppichböden, Warmwasseraufbereitungsgerät, Wandschränke, Einbauküche und Herd gehören dazu, heißt es. Anderes gelte nur, wenn der Mieter die Gegenstände vom Vermieter oder seinem Vormieter übernommen und gekauft hat.

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