Handwerker:Korrekte Umgangsformen

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Kommt der Handwerker ins Haus, muss er sauber bleiben. Der Knigge verlangt pünktliche, spurlose und fachmännische Arbeit von ihm.

Sie kommen, wann sie wollen, hinterlassen viel Putzarbeit und schicken horrende Rechnungen. Hinzu kommt, dass der Schaden nicht immer behoben ist, der repariert werden sollte. So schlicht fassen viele ihre Erfahrungen mit Handwerkern zusammen.

Dabei ist der Verbraucher den meist hilfreichen Händen nicht völlig ausgeliefert. Handwerker müssen sich bei ihren Arbeiten durchaus an Vorschriften halten. "Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln", sagt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucher-Zentrale NRW in Düsseldorf."Ein Handwerker hat sich in jedem Fall ordentlich und sorgfältig zu benehmen."

Punktlandung

Zuallererst muss ein Handwerker pünktlich sein. "Wenn er sich auf einen festen Termin einlässt, muss er die Zeit auch einhalten", so Schröder. "Das heißt bei einer Verabredung für 09.00 Uhr, dass er um 09.05 Uhr in Verzug ist."

In Großstädten müsse man noch eine kleine Spanne für Staus dazurechnen, "aber das Risiko kennt der Handwerker natürlich auch." Kommt er dennoch zu spät, hat man Anspruch auf einen neuen Termin, ohne die An- und Abfahrt zwei Mal bezahlen zu müssen. Aus diesem Grunde vereinbaren Klempner oder Elektriker auch lieber Zeitfenster wie etwa "vormittags". "Darauf sollte man sich gar nicht einlassen", rät Schröder. "Fragen Sie dann lieber im Bekanntenkreis nach einem pünktlichen Handwerker."

Sauberkeit

Mit dreckigen Schuhen durch die Wohnung laufen dürfen Handwerker ebenfalls nicht.

"Natürlich gelten die allgemeinen Umgangsformen", sagt Claudia Dietrich, Referentin für berufliche Bildung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks in Berlin. Zwar gebe es keinen Leitfaden für Benimm von Handwerkern. "Aber das ist Inhalt der betriebswirtschaftlichen und fachlichen Ausbildung von Gesellen- und Meistern."

Einzuhalten seien Vorschriften in den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz. Und im Einsatz später werde dann auch immer darauf geachtet, dass sich alle bis zum Lehrling hin ordentlich benehmen.

"Ein seriöser Handwerker hinterlässt eine Wohnung nicht wie einen Schweinestall", sagt Schröder. "Üblich ist, sie besenrein zu hinterlassen." Dazu gehört nach Angaben von Claudia Dietrich aber weder Staub- noch Fußbodenwischen, auch wenn das etwa nach Fliesenarbeiten notwendig wird. "Handwerker sind keine Gebäudereiniger." Der grobe Müll müsse natürlich weggeräumt werden, so Schröder. Aber ansonsten reiche fegen.

Umweltschutz

Auch das Einsatzfeld, etwa das Bad oder die Küche, muss nach dem Einsatz wieder vorzeigbar sein, außerdem muss der Umweltschutz berücksichtigt werden. Die Bananenschalen von der Frühstückspause dürfen also nicht in der Küche liegen, die Farbreste nicht in der Toilette schwimmen.

Notwendige Anschlüsse

Auf Strom oder Wasser bei ihrem Einsatz haben Handwerker Anspruch. "Was normal ist, muss ihnen zur Verfügung gestellt werden", sagt Anja Teurer, Rechtsanwältin beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) in Berlin. "Wenn ein Handwerker allerdings damit herumaast, ist das nicht mehr gedeckt."

Handwerkszeug

Den Staubsauger sollte der Handwerker benutzen dürfen. Hammer und Nagel, Bohrmaschine oder Kleber jedoch sollte er dabei haben. "Alles, was zum Erfolg der Werkleistung führt, muss er mitbringen", so die Juristin. Und der Auftraggeber habe nach Vertragsabschluss einen Anspruch darauf, dass die Werkleistung zum Erfolg führt.

Spurlose Arbeit

Schrammen auf dem Parkett oder Farbspritzer auf dem Teppich dürfen auch nicht zurückbleiben. "Ein Handwerker hat sich ordentlich zu verhalten", sagt Schröder. "Und er ist schadensersatzpflichtig." Aus diesem Grunde sollten auch nie zwei Gewerke gleichzeitig in die Wohnung eingelassen werden. "Dann gibt oft keiner zu, den Schaden verursacht zu haben." Einfach sei es nur, wenn etwa Elektriker und Maler in der Wohnung waren, und danach der Teppich farbbekleckert ist, "da ist der Schuldige dann klar."

Haftung

Ansonsten könne nur an die Seriosität der Firma appelliert werden. Eine Gesamthaftung gebe es nicht. "Es sei denn, die Reparatur war in einem Neubau und es gibt einen Gesamtunternehmer", sagt Schröder. "Der haftet dann für die Subunternehmer."

Fahrtkosten

Ein häufiger Streitpunkt sind die Fahrtkosten, die zusätzlich zu den Arbeitskosten bezahlt werden müssen. "Eine Viertelstunde jeweils für An- und Abfahrt sind die Regel", sagt Schröder. "Auf der sicheren Seite ist man aber nur, wenn man mit den Kundendiensten eine Fahrtkostenpauschale vereinbart."

Und wer kommt dafür auf, wenn der Handwerker nochmal wegfahren muss, um fehlendes Material zu besorgen? "Der Kunde muss nur zahlen, wenn er eine so genannten Änderungsanordnung gegeben hat", sagt Anja Teurer von ZDB. Das ist etwa,dann der Fall wenn er noch eine andere Reparatur vorgenommen haben möchte oder sich für eine andere Wandfarbe als vereinbart entschieden hat. Für die Vergesslichkeit eines Handwerkers müsse ein Bauherr aber nicht aufkommen: "Das ist dann sein Problem", so die Juristin.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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