Ein Blick ins Grundbuch genügt und der Käufer weiß Bescheid über das Grundstück:
Es hält die finanziellen Belastungen fest, die auf dem Grundstück liegen. Es verrät auch, ob neben dem Eigentümer noch Andere Rechte für Grund und Boden besitzen.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, wie zum Beispiel ein Käufer mit konkreten Absichten, darf das Grundbuch einsehen. Da das Grundbuch auch für Experten oft sehr kompliziert ist, rät Monika Triller - Notarassessorin der Landesnotarkammer Bayern:
Der Notar muss sein Interesse am Grundstück nicht darlegen. Er ist von der Pflicht befreit wegen seines Berufs.
Lageplan des Grundbuches
Das Amtsgericht muss Buch führen über jedes selbstständige Grundstück, das in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Als amtliches Verzeichnis sammelt das Grundbuch alle Grundstücke mit Eigentümer und Belastungen.