Grundbuch:Bestandsverzeichnis und Abteilung I

Äußere Angaben zum Grundstück.

Bestandsaufnahme

Jedes selbstständige Grundstück bekommt ein eigenes Blatt im Grundbuch mit einer fortlaufenden Nummer. Ein Band fasst alle Grundbuchblätter des gleichen Bezirks zusammen. Jedes Blatt ist nach einheitlichem Muster geführt.

Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben zum Grundstück:

Gemarkung (Ort), Flur und Flurstücke (Angaben, die das Kataster vorschreibt),Größe,Numerierung,Straßenname und Hausnummer.

Die Abteilung I klärt auf über die Eigentumsverhältnisse:

Name des Eigentümers,Grundlage der Eintragung: Erbe oder Kauf bzw. Auflassung.

Einigen sich Verkäufer und Käufer über den Übergang des Eigentums, spricht man von einer Auflassung. Weil die Auflassung eingetragen ist, kann jeder mit Einsicht in das Grundbuch nachvollziehen, wem das Grundstück versprochen ist oder wann der Eigentümer gewechselt hat.

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