Der Nachbarschaftsstreit zwischen einem Wiesbadener Amtsrichter und einem Beamten des Bundeskriminalamtes um eine 40-Watt-Glühbirne ist zu Ende: Das Landgericht Wiesbaden entschied im Dezember vergangenen Jahres, dass die Lampe nachts nicht mehr brennen dürfe.
In der zweiten Instanz vor dem Landgericht Wiesbaden lehnten die beiden Kontrahenten einen Vergleich ab. Das Gericht kam nach einem zweiten Ortstermin zu ihrem Urteil, dass der Richter geblendet wird.
Der Jurist fühlt sich von der auch nachts vor dem Nachbarhaus leuchtenden Lampe gestört. Er verlangt Schadenersatz von dem Polizisten für sein nicht mehr nutzbares Schlafzimmer. Der BKA- Beamte will sich mit dem Licht vor Einbrechern schützen. Der Richter war in erster Instanz gescheitert. Im ersten Verfahren hatte ein Ortstermin zu keiner Einigung geführt.
(sueddeutsche.de/ dpa)