Geruch:Kleinvieh macht großen Mist

Wer auf dem Lande wohnt, muss mit Tiergerüchen leben.

Wer auf dem Land lebt, muss den Geruch von Kuhdung und Pferdemist in seiner Nachbarschaft hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem veröffentlichten Urteil. "Wer im ländlichen Raum lebt, kann sich gegen Weidetiere in der Nachbarschaft grundsätzlich nicht wehren", erklärten die Richter.

Im vorliegenden Fall hatte die westpfälzische Gemeinde Merzalben ein allgemeines Wohngebiet am Rand der Ortslage ausgewiesen. Zum Ausgleich des damit verbundenen Eingriffs in die Natur bestimmte die Gemeinde, dass eine benachbarte und ökologisch wertvolle "Offenlandfläche" künftig durch eine extensive Beweidung gepflegt und erhalten werden soll. Dagegen wandte sich die Klage eines bauwilligen Grundstückeigentümers, der in der Nachbarschaft des neuen Baugebiets keine Rinder und Pferde dulden wollte.

Nach Angaben des Gerichts betonte der Kläger, er fühle sich durch die von Weidetieren ausgehenden Gerüche belästigt. Das OVG wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, Weidetierhaltung sei mit der Ausweisung eines Wohngebiets vereinbar. Das Wohngebiet befinde sich im ländlichen Raum, der seit jeher der Landwirtschaft vorbehalten sei. Beeinträchtigungen durch Pferde, Rinder oder Schafe seien auf dem Land ortsüblich und daher hinzunehmen.

Bauen kann der Grundstückseigentümer nun vorerst jedoch auch nicht. Ausgelöst durch die Klage hoben die Koblenzer Richter den Bebauungsplan von Merzalben wegen eines Formfehlers auf.

Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Koblenz 6 C 10990/01

(sueddeutsche.de/ AP)

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