Gerichtsurteil gegen Sparkasse:Kontoauszüge sind irreführend

Weil ihm die Bank trotz Plus am Kontoauszug Sollzinsen verrechnete, klagte ein Kunde das Bankinstitut - und bekam Recht.

Ein Kontoauszug muss klar zu erkennen geben, über welchen Betrag der Kunde verfügen kann, ohne Sollzinsen zahlen zu müssen.

Per Gerichtsurteil bestätigt: Die Kontoauszüge der Sparkasse sind irreführend. (Foto: Foto: dpa)

Das geht aus einem Urteil hervor, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag veröffentlichte. In dem Fall ging es um den Kunden einer Sparkasse.

Abhebung vor Wertstellung

Dessen Kontoauszug wies am 28. Februar 2003 ein Guthaben von 119,47 Euro aus. Darin enthalten war ein Betrag von 97 Euro, der zwar bereits gebucht war, tatsächlich gutgeschrieben wurde er jedoch erst zum 3.März (Datum der Wertstellung).

Als der Kunde 110 Euro abhob, musste er deshalb Sollzinsen zahlen. Dagegen klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und bekam nun vor dem BGH recht.

Inhaltlich seien die Kontoauszüge zwar richtig, entschieden die Richter. Doch ein "erheblicher Teil" der Kontoinhaber verstehe sie falsch. Die Kunden gingen davon aus, dass sie "über das gesamte ausgewiesene Guthaben ohne Berechnung von Sollzinsen verfügen" könnten. Daher seien die Kontoauszüge "irreführend" gestaltet.

© SZ vom 17.01.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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