Geldzählen erlaubt:Rattern im Tresor

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Die Bundesbank darf weiterhin preiswert Geld zählen: Das Landgericht Frankfurt hat die Klage der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste abgewiesen.

Die Deutsche Bundesbank darf weiterhin zu niedrigen Gebühren Bargeld sortieren und zählen. Das Landgericht Frankfurt urteilte am Freitag, dass die Geldsortierung keine privatwirtschaftliche Dienstleistung darstelle, sondern zu den hoheitlichen Aufgaben der Bundesbank gehöre.

Die 11. Kammer für Handelssachen wies mit einer Entscheidung eine Klage der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) ab.

Die Geldtransporteure hatten gemeint, die Bundesbank verzerre mit ihrem günstigen Angebot zum Bargeld-Handling den Wettbewerb und verstoße gegen das Kartellrecht.

Private Konkurrenten vom Markt verdrängen

Das Gericht urteilte jedoch, es könne nicht davon ausgegangenen werden, dass die Notenbank beabsichtige, "durch das von der Klägerin angegriffene Entgeltmodell für die Annahme und Bearbeitung von unsortierten Banknoten private Konkurrenten in unbilliger Weise vom Markt zu verdrängen".

BDGW-Geschäftsführer Harald Olschok hatte die von der Bundesbank verlangte Gebühr von einem Euro pro Einzahlung als symbolischen und politischen Preis kritisiert, der weit unter den Einstandskosten liege. Die privaten Unternehmen berechnen nach seinen Angaben einen Durchschnittswert von 0,4 Promille der abgewickelten Bargeldsumme.

Man müsse nun abwarten, wie die teils langfristig mit Verträgen gebundenen Kunden vor allem im Handel reagierten, sagte Olschok. Am nächsten Dienstag sollen die Mitglieder der Branchenvereinigung bei einer außerordentlichen Versammlung beschließen, ob in die nächste Instanz gegangen werden soll.

Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ist möglich

Die Bundesbank zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Damit sei ihre "Verantwortung für das Bargeld bestätigt worden".

Der für den Bereich zuständige Bundesbank-Vorstand Hans Reckers erklärte: "Die Bundesbank sieht in dieser Gerichtsentscheidung eine gute Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den privaten Bargeldakteuren."

Die privaten Geldtransporteure sind erst seit einigen Jahren im Geschäft des Bargeld-Handlings, das früher vom Handel und den Banken selbst erledigt wurde. Die Bundesbank nahm damals nur gründlich nach Größe und Lage sortierte Banknoten in Normpäckchen an, die zunehmend von den privaten Dienstleistern bereitgestellt wurden.

Seit Februar 2006 hat die Bundesbank erste neuartige Zählmaschinen angeschafft, die auch unsortierte Banknoten bearbeiten können und daher den bisherigen Zwischenschritt überflüssig machen.

Auch die privaten Unternehmen sind laut Olschok bereit, diese Maschinen anzuschaffen, hätten aber wegen des Verhaltens der Bundesbank im Markt keine Investitionssicherheit.

(Az.: 3-11 O 260/06)

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