Geld kompakt:Eine Strafe, die keine ist

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Verurteilte können Strafen teilweise von der Steuer absetzen, die KfW will ihre Ex-Vorstände doch nicht verklagen - und die Deutsche Bank greift bei ihrer Fondstochter durch.

Verurteilte können Geldauflagen aus Urteilen in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Dies gilt unter anderem für die Zahlung von Schadenersatz zur Wiedergutmachung einer Straftat, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervorgeht.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Verurteilte können Geldauflagen in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. (Foto: Foto: dpa)

Der Kläger war wegen unerlaubter Preisabsprachen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zugleich musste er dem Geschädigten 100.000 D-Mark als Wiedergutmachung für den Schaden zahlen. Den Betrag machte der Mann in seiner Steuererklärung als Werbungskosten für sein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit geltend.

Das Gericht entschied nun, dass der Fiskus die Zahlungen als steuermindernd anerkennen muss. Nur Geldauflagen, bei denen der Strafcharakter überwiegt und die als Genugtuung für das begangene Unrecht gedacht sind, dürfen nicht bei der Steuer geltend gemacht werden. Anders verhält es sich im vorliegenden Fall, in dem die Geldauflage zur Wiedergutmachung des verursachten Schadens diente.

KfW: Doch kein Schadenersatz von Ex-Vorständen

Entgegen früherer Ankündigungen will die Staatsbank KfW keinen Schadenersatz von ihren ehemaligen Vorstandsmitgliedern Detlef Leinberger und Peter Fleischer wegen der Pannen-Überweisung an die Pleite-Bank Lehman Brothers fordern. Das berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums. "Ein Beschluss zur Durchsetzung eventueller Schadenersatzforderungen wurde bislang nicht gefasst", heißt es in dem Schreiben des Ministeriums. Die beiden Ex-Vorstandsmitglieder waren im September 2008 wegen der fehlerhaften Überweisung von 320 Millionen Euro an die bereits insolvente US-Bank Lehman Brothers fristlos entlassen worden.

Neue Struktur bei DWS

Die Deutsche Bank greift nach dem Verlustjahr 2008 bei ihrer Fondstochter DWS durch. Das Geldhaus tauscht vier Aufsichtsräte aus und streicht im deutschen Fondsgeschäft Dutzende Stellen. Zwei der neuen Aufseher seien Risikoexperten, sagte ein Sprecher der größten deutschen Fondsgesellschaft.

Den Vorsitz übernimmt künftig der Deutsche-Bank-Risikovorstand Hugo Bänziger. Er löst Kevin Parker ab, der im erweiterten Vorstand operativ für die gesamte Vermögensverwaltung der Deutschen Bank zuständig bleibt. Diese Sparte - zu der die DWS wesentlich beiträgt - hat im vergangenen Jahr eine halbe Milliarde Euro Verlust gemacht.

Auch die Fondspalette der DWS steht auf dem Prüfstand. Die Deutsche Bank hat 2008 - vornehmlich bei der DWS - bereits 25 in Deutschland zugelassene Fonds geschlossen und 18 weitere zusammengelegt. Seit Jahresbeginn kamen sechs Schließungen dazu. Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge verwalten derzeit 76 Fonds der Deutsche-Bank-Töchter weniger als 100 Millionen Euro. Diese Marke gilt als Untergrenze für die Rentabilität eines Fonds.

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