Gartenpflege:Staatsbeteiligung an fremder Hilfe

Lassen sich ältere Hausbesitzer bei der Gartenpflege helfen, können sie die Kosten von der Steuer absetzen.

Gute Nachrichten für ältere Gartenbesitzer: Wer über sechzig oder körperlich nicht mehr voll auf der Höhe ist, kann Kosten für die Gartenpflege steuerlich absetzen. So die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen.

Ein Ehepaar - er 73, sie 61 Jahre alt - hat professionellen Helfern die Betreuung ihres Gartens. Ihnen war das regelmäßige Arbeiten auf dem Grundstück zu anstrengend geworden, zumal beide unter erheblichen Körperbehinderungen litten.

In der Einkommensteuererklärung machte das Paar die Ausgaben in Höhe von rund 1.500 Mark als außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen (Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt) geltend.

Das zuständige Finanzamt erkannte diese Ausgaben in der Steuererklärung jedoch nicht an. Es argumentierte, die vom Gesetzgeber vorgesehene Haushaltshilfe schließe Gartenarbeiten nicht ein.

Das Finanzgericht Niedersachsen entschied jedoch zu Gunsten des Ehepaare und gestand dem Ehepaar zu, 1.200 Mark für die Gartenpflege steuerlich abzusetzen. Selbstverständlich, so urteilten die Richter, könne auch die Arbeit im Garten als Hilfe im Haushalt" verstanden werden.

Aktenzeichen: Finanzgericht Niedersachsen 10 K 14/00.

(sueddeutsche.de/ AP)

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