Fragen und Antworten:Noch kein Steil-Pass

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Heute tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Danach müssen Hauseigentümer bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen - allerdings nicht sofort

Mieter oder Käufer von Immobilien sollen mit Hilfe des neuen Passes den Energieverbrauch besser einschätzen können. Aber was genau ist nun wann vorgeschrieben?

So sieht ein Energieausweis aus (Foto: Foto: Archiv)

Von wann an brauche ich einen Gebäudepass?

Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, das vor 1965 gebaut wurde, muss Interessenten von Juli 2008 an den Energiepass vorlegen.

Besitzer jüngerer Immobilien können sich bis Anfang 2009 Zeit lassen. Inhaber von Büros oder Werkstätten brauchen den Energiepass erst vom Sommer 2009 an.

Bekommen alle Gebäude den gleichen Ausweis?

Nein. Für alle nach 1978 gebauten Häuser und für große ältere Häuser reicht ein so genannter Verbrauchsausweis. Er gibt nur den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner für die vergangenen drei Jahre an.

Kleinere Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut und nicht modernisiert wurden, müssen dagegen von Oktober 2008 an einen so genannten Bedarfsausweis haben: Für ihn untersuchen Techniker den Energiebedarf des Hauses, deshalb ist er auch deutlich teurer.

Von wann an kann ich den Gebäudepass beantragen?

Das geht schon jetzt. So lange der Ausweis noch nicht Pflicht ist, kann jeder Immobilienbesitzer wählen, ob er einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis will. Wer vom kommenden Jahr an einen Bedarfsausweis haben muss, kann sich um die Pflicht herummogeln. Denn der vorläufige Ausweis gilt zehn Jahre lang und kann so lange behalten werden.

Was steht in dem ausführlichen Bedarfsausweis?

Der Energiepass hat vier Seiten. Nach den Angaben zu Adresse und Baujahr folgt auf der zweiten Seite die entscheidende Skala: Dort ist der Energiebedarf des Hauses eingetragen.

Außerdem steht in dem Pass etwa, welche Heizung das Haus hat und wie der Energieverbrauch mit einer anderen Heizung liegen würde. Zudem gibt es Angaben zu Wasserverbrauch, Lüftung und zum CO2-Ausstoß.

Wer stellt den Gebäudepass aus?

Das können Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger oder Energieberater. Für den Bedarfsausweis untersuchen sie etwa die Wärmedämmung oder den Heizkessel und die Warmwasseraufbereitung.

Für den Verbrauchsausweis reicht es, einem Experten etwa das Baujahr und Strom- und Wärmeverbrauch der vergangenen Jahre zu nennen.

Was kostet ein Energieausweis?

Für ein einfaches Einfamilienhaus ohne Keller wird er nach Branchenangaben um die hundert Euro kosten, wobei ein Verbrauchsausweis etwas günstiger ist und ein Bedarfsausweis etwas teurer.

Je größer ein Haus ist und je öfter um- oder angebaut wurde, umso eher kann die Rechnung auf 300 oder auf bis zu 900 Euro steigen.

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