Flurbereinigung:Politische Stimmung im Haus

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Nachbarn müssen Aufkleber extremistischer Parteien an Briefkästen oder Wohnungstüren nicht hinnehmen.

Andreas Lohse

Manche Hausbewohner verbreiten ihre politische Meinung im Mietshaus. Sie machen Aushänge in Fenstern und Treppenhaus oder pappen klebrige Embleme mit den Wahrzeichen ihrer Lieblingspartei an die Briefkästen.

Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, ist durch das Grundgesetz garantiert, sofern dadurch nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird. Wann diese Grenze überschritten wird, lässt sich allerdings nicht generalisieren.

Extremistische Parteien ohne Halt

Während Aufkleber der größeren Parteien außen an der Wohnungstür oft stillschweigend geduldet werden, müssen Mieter Werbung für extremistische Parteien nicht hinnehmen. "Das Recht des Mieters zur freien Meinungsäußerung und Anbringen von Plakaten und Aufklebern innerhalb des Mietbereiches - auf und um Balkon, an den Fenstern und außen an der Wohnungstür - steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Friedenspflicht gegenüber der Hausgemeinschaft", betont der Berliner Mieterverein.

Ein Mitglied hatte gefragt, ob er sich das Bekleben des Briefkastens eines Mitmieters mit Emblemen einer rechtsradikalen Partei gefallen lassen müsse. "Nein", meinten die Mietrechtsexperten, denn besagte Friedenspflicht verlange "Rücksichtnahme auf die unterschiedliche Struktur innerhalb eines Wohngebäudes, etwa nach Alter, Familienstatus und Beruf" sowie die Achtung von Glauben und Weltanschauung, aber auch sonstiger politischer Überzeugungen. "In Anbetracht der Ziele einer rechtsradikalen Partei", heißt es dort weiter, "ist Werbung - und sei es durch Aufkleber auf Briefkästen - nicht geeignet, den Hausfrieden zu erhalten." Der Rat: "Man sollte notfalls gegenüber dem Vermieter auf Unterlassung bestehen."

Plakate am Haus

Plakatieren im Fenster oder Treppenhaus kann unter Umständen als "vertragswidriges Verhalten" gewertet werden, was den Vermieter zu der Forderung berechtigen kann, dies zu unterlassen - notfalls auf dem Weg der Klage, nachdem eine Abmahnung nicht fruchtete. Doch lassen sich Schwere und Folgen eines solch widrigen Gebrauchs nicht verallgemeinern, sondern nur im Einzelfall feststellen.

Ist im Mietvertrag geregelt, inwiefern der Mieter Schilder oder Plakate anbringen darf, so muss er sich daran halten. Ohne vertragliche Regelungen kann es von Haus zu Haus durchaus verschieden sein, ob Plakate im Fenster üblich sind oder nicht - in Villenvierteln sicher weniger als beispielsweise in den von Studentengegenden.

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