Finanzkrise:Wer schützt die Sparer?

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Die US-Hypothekenkrise ist längst zu einer weltweiten Finanzkrise geworden. Das wirft die Frage auf: Wie ist das eigene Vermögen im Falle einer Bankenpleite eigentlich abgesichert?

Andreas Kunze und M. Z. Sprenger

In Deutschland standen mit der SachsenLB und der IKB zwei Banken vor dem Kollaps, in England geriet gerade der fünftgrößte Baufinanzierer Northern Rock in Schwierigkeiten und verursachte Panik unter den Kunden.

Im Ernstfall kommt es tatsächlich auf die Feinheiten an: Gehört die Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an oder dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken? Das klingt ähnlich, es gibt aber große Unterschiede. Das gilt auch für die Bausparkassen.

Pflicht seit 1998

Die Entschädigungseinrichtung ist in der Europäischen Union seit 1998 Pflicht für alle Kreditinstitute geworden. Der Entschädigungsanspruch umfasst alle Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder auf Euro lauten.

Der Mindestschutz je Kunde ist aber auf 90 Prozent der Einlagen, maximal 20.000 Euro begrenzt. In Deutschland leistet diese gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung nur genau das, was die EU als Minimum gefordert hatte. Das heißt: Im Ernstfall bleiben die Sparer auf mindestens zehn Prozent Verlust sitzen.

In Nachbarländern sieht das teilweise besser aus. Für niederländische Banken gilt zum Beispiel seit 2007, dass hundert Prozent der Einlagen erstattet werden, maximal jedoch 20000 Euro.

Der privat organisierte Einlagensicherungsfonds wurde 1976 als Folge der Pleite der Herstatt-Bank gegründet. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Einlagensicherungsfonds garantiert eine Art Vollkaskoanspruch: Einlagen sind bei jedem Kunden einschließlich der Zinsen darauf bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses gesichert.

Das entspricht in der Regel hohen Millionenbeträgen. Ist die Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds, sind Sparer also im Prinzip gut geschützt. Aber dies gilt wie bei der Entschädigungseinrichtung nur für Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.

Aktien und Anleihen nicht in Konkursmasse

Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen, werden dagegen nicht geschützt. Das gilt auch für die in jüngster Zeit sehr häufig verkauften Anlagezertifikate - rechtlich ebenfalls Schuldverschreibungen.

Wer als Kunde solche Forderungen gegenüber einem Kreditinstitut hat, müsste sie im Konkursfall beim Insolvenzverwalter anmelden. Wertpapiere dagegen, die nur über die Bank verwaltet oder von ihr verwahrt werden, gehören den Bankkunden.

Dazu gehören auch Aktien und Anleihen. Sie befinden sich im sogenannten Treuhandvermögen der Institute und fallen damit nicht in die Konkursmasse. Und, was ebenfalls wichtig ist: Wird eine Bank von der Aufsichtsbehörde geschlossen, können Wertpapierdepots weiterhin auf andere Institute übertragen werden.

Sondervermögen

Gelder in Investmentfonds bleiben von einer Bankenpleite ebenso unberührt - es handelt sich auch hier um Sondervermögen. Kontensparer wiederum müssten nach einer Bankschließung abwarten.

Entweder die Bank darf später weitermachen, dann können sie direkt über ihr Konto verfügen. Oder die Aufsichtsbehörden, in Deutschland also die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht Bafin, stellt wegen Insolvenz den sogenannten Entschädigungsfall fest: Dann bekommen die Sparer ihr Geld oder zumindest den über die entsprechende Entschädigungseinrichtung abgesicherten Teil zurück, ohne dass sie irgendwelche Anträge dafür stellen müssen.

Im Spezialfall der Bauspareinlagen gilt nach Angaben von Branchenverbänden bei allen Bausparkassen eine hundertprozentige Absicherung. Die privaten Anbieter haben einen eigenen Einlagensicherungsfonds und sind Mitglieder der EdB, wie ein Sprecher des Verbandes der privaten Bausparkassen erklärt.

Sicherungsfonds

Festgeld sei bei den privaten Kassen bis zu 250.000 Euro geschützt. Die Schwäbisch Hall gehöre zum Sicherungsfonds der Volks- und Raiffeisenbanken. Die Landesbausparkassen (LBS) gehören dem Haftungsfonds der Sparkassenfinanzgruppe an. Es würden bei allen Bausparkassen nur Kredite in der Höhe vergeben, wie in das Kollektivsystem eingezahlt worden sei, betont ein Sprecher der LBS-Bundesgeschäftsstelle.

© SZ vom 18.09.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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