Finanzdienstleistungen:Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird billiger

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Die EU-Finanzminister haben sich auf die Einführung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums verständigt. Damit werden grenzüberschreitende Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften in der EU künftig deutlich günstiger.

Elektronische Überweisungen, Lastschriftverfahren und Zahlungen per Kredit- oder EC-Karte sollten für die Verbraucher billiger werden, hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am Dienstag vor Beratungen mit seinen EU-Kollegen in Brüssel gesagt. Er verwies auf Berechnungen der EU-Kommission, wonach die Vereinheitlichung der Wirtschaft jährlich Einsparungen in Höhe von 50 bis 100 Milliarden Euro bringen könnte.

Die entsprechende EU-Richtlinie wird frühestens im Jahr 2009 in Kraft treten. Die europäischen Banken haben aber zugesagt, schon ab 1. Januar 2008 in allen EU-Staaten einheitliche Überweisungsformulare anzubieten, bis 2010 zunächst parallel zu den existierenden nationalen Formularen.

Diese zweijährige Übergangsfrist soll den Verbrauchern die Umstellung auf die neuen Vorgaben erleichtern: Ab 2010 müssen auch bei nationalen Überweisungen die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) des Empfängers angegeben werden, die bislang nur bei Überweisungen in andere Staaten notwendig sind.

Überweisungen künftig schneller

Laut Bundesfinanzministerium planen die Banken für Anfang Januar 2008 auch die Einführung grenzüberschreitender Lastschriftverfahren. Damit könnten etwa Deutsche, die ein Ferienhaus in Frankreich besitzen, die Stromrechnung direkt vom heimischen Konto abbuchen lassen. Es zeichne sich allerdings ab, dass nicht alle Banken schon am 1. Januar nächsten Jahres so weit sein würden, verlautete aus dem Ministerium.

Die EU-Richtlinie sieht ferner einheitliche Mindeststandards für Überweisungen, Lastschriftverfahren und Zahlungen per Kredit- oder EC-Karte vor. So sollen Überweisungen innerhalb der EU ab 2012 spätestens bis Ende des nächsten Arbeitstags ausgeführt werden.

Bislang dauert dies in einigen EU-Ländern drei Tage. Zudem müssten Verbraucher etwa bei einem Verlust der EC-Karte im Ausland nicht mehr befürchten, dass ihr Konto geleert wird: Sofern sie die Bank rechtzeitig informieren, haften sie nach dem Richtlinienentwurf nur noch bis zu einem Betrag von 150 Euro. Ferner sollen die Verbraucher künftig bei Händlern EU-weit mit ihrer EC-Karte zahlen können, was bislang nur eingeschränkt möglich ist.

Nach den Plänen des Europäischen Rats für Zahlungsverkehr (European Payments Council, EPC), einem Koordinierungsgremium der Banken, sollen langfristig auch die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island in das System einbezogen werden.

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