Feuer:Ansteckungsgefahr im Bett

Von der Zigarette im Bett geht höchste Ansteckungsgefahr aus. Springt am Abend der Funke über, redet die Versicherung automatisch von grober Fahrlässigkeit. Brennt es erst morgens, wird die Versicherung großzügiger.

Rauchen im Bett wird nicht nur von Gesundheits-Experten als gefährlich eingestuft. Bezogen auf einen Brandschaden kommt es jedoch auf den Zeitpunkt an. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln macht jetzt die ARAG Versicherung aufmerksam.

Wer sich vor dem Einschlafen noch eine Zigarette im Bett gönnt, läuft Gefahr, dass die Versicherung bei einem möglichen Brand gar nicht zahlt. Wegen der Einschlummergefahr, die stets gegeben ist, wenn man sich eigentlich zum Schlafen ins Bett begibt, verletzt der abendliche Raucher seine Sorgfaltspflicht grob. Er muss ganz einfach damit rechnen, einzunicken.

Anders bewertet wird die Zigarette im Bett am Morgen: Zu dieser Tageszeit ist das Risiko des Einschlafens geringer, so dass nicht automatisch von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 9 U 117/99.

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: