Familienstiftungen:Liechtenstein - immer eine Reise wert

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Das Fürstentum macht seine umstrittenen Familienstiftungen wetterfest - und die Geheimniskrämerei bleibt.

Gerd Zitzelsberger

Das Fürstentum Liechtenstein macht die umstrittenen Familienstiftungen für den internationalen Geldadel attraktiver. Darauf läuft eine Reform des Stiftungsrechts hinaus, die das Parlament jetzt verabschiedet hat.

Die Änderungen "schaffen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit", sagt Justizminister Klaus Tschütscher. Kritik kommt aus Drittstaaten: Am Stiftungsgeheimnis ändere sich nichts; damit blieben diese Konstrukte vor allem Steigbügel für die Steuerflucht.

Selbst die Regierung in Vaduz räumt ein, dass die besondere Diskretion einen Großteil der internationalen Attraktivität der Liechtensteiner Stiftungen ausmache. Völlig anonyme Stiftungen allerdings, so Tschütscher, "gibt es schon seit dem Jahr 2000 nicht mehr". Sobald eine Stiftung ein Konto eröffne, müsse sie nach dem Geldwäsche-Gesetz gegenüber der Bank den letztlich wirtschaftlich Berechtigten offenlegen.

Kein öffentliches Register

Auch gegenüber dem Treuhänder, der jetzt Stiftungsrat heißt, muss sich der Stiftungsgründer nach dem neuen Recht identifizieren. Zugriff auf diese Information haben aber allenfalls Liechtensteiner Behörden. Denn in ein öffentliches Register muss sich nach wie vor keine Familienstiftung eintragen lassen.

Die Regierung verteidigt diese Geheimhaltung mit dem Hinweis auf andere Länder. So könne auch in Österreich "der wirtschaftliche Stifter im Hintergrund bleiben", und bei Aktiengesellschaften kenne man oft ebenfalls die Anteilseigner nicht. Im übrigen endeten mit dem neuen Recht die "Stiftungskaskaden". Bislang gründen Stiftungen nicht selten ihrerseits Stiftungen, um den letztlichen Nutznießer der Konstruktion zu verschleiern.

Größeren Schutz erhalten Stiftungsgründer und Begünstigte gegenüber den Treuhändern. Aus Gründen der Geheimhaltung besetzen die Treuhänder üblicherweise allein den Stiftungsrat, dem in Liechtenstein künftig mindestens zwei Personen angehören müssen. Sie bestimmen damit, wie beispielsweise das Geld angelegt wird. Das Liechtensteiner Gesetz schreibt künftig die Haftung des Stiftungsrates sowie Informations- und Kontrollrechte der Begünstigten fest.

So selbstverständlich, wie man meinen möchte, ist das keineswegs: Liechtenstein, so Tschütscher, sei die einzige Jurisdiktion mit gesetzlichen Auskunftsrecht.

Die Machtposition der Treuhänder gilt als entscheidende Achillesferse der Stiftungen. Für einen Skandal in Kreisen des Geldadels hat etwa der Fall eines deutschen Ehepaars gesorgt, das in Liechtenstein eine Stiftung mit 13,5 Millionen Franken eingerichtet hatte.

Nach dem Tod des Ehemanns ließ sich der Treuhänder Herbert Batliner laut Medienberichten von der Witwe 11,2 Millionen Franken schenken. Nachdem der Fall ans Licht gekommen war, zahlte er dann zehn Millionen davon zurück. Die Witwe kann zu den behaupteten Schenkungen nicht mehr befragt werden - sie leidet an Altersdemenz.

Eine starke Stellung werden die Liechtensteiner Treuhänder allerdings weiter haben: Der Stiftungsgründer selbst kann sich zwar ein Widerrufsrecht vorbehalten; er kann damit gewissermaßen die Treuhänder feuern und sein Geld zurückbekommen. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch mit dem Tod des Stifters.

Welches Vermögen die Liechtensteiner Stiftungen verwalten, liegt völlig im Dunklen. Treuhänder-Entgelte und Steuern dürften etwa 20 Prozent zum Sozialprodukt des Zwergstaates beitragen. Nach der einzigen Zahl, die die Regierung preisgibt, bestehen derzeit 42.000 Stiftungen.

Über die Entwicklung dieses Sektors gehen die Darstellungen weit auseinander. Bei einem Treuhandbüro hieß es mit Blick auf die Steuerverfahren gegen Stiftungsgründer und ihre Helfer, "wir nehmen keine Kunden mehr aus Deutschland und den USA".

Laut Tschütscher hat sich die Branche 2003 und 2004 "erfreulich" entwickelt. Selbst seitdem "gibt es in der Tendenz keinen Einbruch", sagte er. Ein Strategiepapier der Regierung betitelt die Stiftungen als "Herzstück des Finanzplatzes".

© SZ vom 04.07.2008/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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