Falschberatung:So holen Sie Ihr Geld zurück

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Wenn Anleger falsch beraten wurden und dadurch Verluste machen, sollten sie sich wehren. Die Chancen, einen Teil oder sogar den gesamten Anlagebetrag zurückzubekommen, sind oft gut. Finanztest sagt, was Geschädigte tun können und wo sie Hilfe finden.

Prominente Beispiele Für den MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I gab es zahlreiche prominente Werber: den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, den früheren Berliner Senator Walter Rasch und drei ehemalige Staatssekretäre. Sie alle priesen den Fonds als seriöse Altersvorsorge an. Doch der Fonds ging Pleite. Der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, war Initiator einer anderen verlustreichen Anlage: des Cinerenta-Medienfonds. Obwohl alle Beteiligten die Schuld von sich weisen, müssen sie dennoch an Anleger zahlen oder haben zumindest Klagen am Hals.

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Genauso wie Jürgen Rinnewitz, Chef der mittlerweile insolventen Göttinger Gruppe. Einst wurde er auf Wohltätigkeitsveranstaltungen von Politikern umschwärmt. Nun verurteilten die Oberlandesgerichte Stuttgart und Thüringen ihn und weitere Verantwortliche des Unternehmens aufgrund von falschen Informationen im Anlageprospekt dazu, persönlich Schadenersatz zu leisten. Sie müssen sogar mit ihrem Privatvermögen haften.

Fehlerhafte Prospekte Diese Beispiel zeigen: Wenn geprellte Anleger sich wehren, haben sie Chancen, ihr investiertes Geld oder wenigstens einen Teil des Anlagebetrags zurück zu bekommen. Denn Gerichte entscheiden immer häufiger zugunsten geprellter Anleger. Besonders einfach können sie Beratungsfehler nachweisen, wenn diese im Fondsprospekt stehen.

Das ist etwa der Fall, wenn im Prospekt Verlustrisiken verharmlost oder Beteiligungen falsch und unvollständig dargestellt werden. Weitere typische Prospektfehler sind falsche Renditeberechnungen, fehlende oder falsche Angaben über Provisionen und Gebühren sowie fehlende Hinweise auf personelle und wirtschaftliche Verflechtungen von Beteiligten der Geldanlage.

Falsche Beratung Wehren sollten sich auch Anleger, die von Bankberatern und Finanzvermittlern falsch beraten wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Falschberatung auch beweisen können. Das geht, wenn zum Beispiel der Ehepartner oder ein Bekannter bei einem Beratungsgespräch dabei waren und die fehlerhafte Aufklärung bezeugen können. Auch schriftlich festgehaltene Aussagen des Bankberaters können helfen, wenn sie beweisen, dass er nicht realistisch oder vollständig über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt hat.

Verjährungsfrist von drei Jahren Seit Januar 2002 gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, innerhalb derer Anleger Beratungsfehler zur Anzeige bringen müssen. Das heißt aber nicht, dass Fehler aus weiter zurückliegenden Jahren automatisch verjährt sind. Der Bundesgerichtshof entschied im Januar 2007, dass die dreijährige Frist erst beginnt, wenn Anleger die Falschberatung entdecken. Wenn geprellte Kunden aber einen Fehler feststellen, sollten sie schnell handeln. Denn die Chancen, Geld zurückzubekommen, sind immer größer, wenn die Anlagefirma noch nicht insolvent ist.

Rechtsberatung wichtig Wer Angst um sein Geld hat, sollte sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt wenden, der auf Geldanlagen spezialisiert ist. In der Erstberatung kann abgeklärt werden, ob die Schadensersatzklage überhaupt Erfolg versprechend ist. Klagen sind denkbar gegen die Initiatoren der entsprechenden Geldanlage, beteiligte Kreditinstitute, aber auch gegen Anlagevermittler und -berater.

Stressfrei klagen Anleger, die eine Rechtsschutzversicherung haben, können entspannt bleiben - vorausgesetzt ihre Versicherung übernimmt die Kosten. Um das abzuklären, sollte sich der Anwalt um die Deckungszusage bei der Versicherung bemühen. Falls es nicht anders geht, kann er den Versicherer auch auf Kostendeckung verklagen. Das war in der Vergangenheit in vielen Fällen erfolgreich. Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann eine Klage teuer werden. Geschädigte Anleger sollten daher zunächst mit ihrem Anwalt abklären, was im schlimmsten Fall finanziell auf sie zukommen kann.

In einigen Fällen ist auch ein außergerichtlicher Vergleich mit der Anlagefirma sinnvoll. Anleger kommen so schneller zu Geld, müssen aber mit Einbußen rechnen. Dafür bleibt ihnen aber unter Umständen ein jahrelanger, nervenaufreibender und möglicherweise teurer Prozess erspart.

Finanztest-Warnliste Seit mehr als zehn Jahren warnt Finanztest vor dubiosen Anlagefirmen. Die Finanztest-Warnliste enthält Angebote, die unseriös beworben oder mit dubiosen Methoden vermittelt werden, aber auch Geldanlagen, bei denen Chancen und Risiken im klaren Missverhältnis stehen. Die Liste nennt neben den dubiosen Angeboten auch Initiatoren, Vermittler, Anbieter und andere Beteiligte. Sie wird monatlich aktualisiert und kostet 2,50 Euro.

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