Falsch ausgefüllte Auslandsüberweisungen:Drei Viertel des Geldes sind weg

Lesezeit: 2 min

Ein Landshuter füllte die Überweisung der Steuer für seine kleine Ferienwohnung in Italien falsch aus. Wenig später war das meiste Geld bei diversen Banken versickert - und die Steuer immer noch nicht bezahlt.

Johannes Fritz

Bei der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums hat die EU scheinbar an alles gedacht: Grenzüberschreitende Finanzgeschäfte sollen mit einer neuen Richtlinie einfacher, schneller und günstiger werden.

Schon jetzt dürfen Überweisungen von weniger als 50.000 Euro innerhalb Europas nicht mehr kosten als in den Mitgliedsstaaten. Ist eine europäische Überweisung jedoch nicht korrekt ausgefüllt, dann wird es für den Kunden teuer.

Wie unbefriedigend die derzeitige Rechtslage ist, lässt sich am Beispiel des Landshuters Siegfried Petz gut nachvollziehen. Petz wollte 150 Euro auf sein Konto in Italien überweisen, weil er eine Steuer für seine kleine Ferienwohnung in Südtirol bezahlen musste.

Unterschiedliche Banken

Was Petz nicht wusste: Die 11-stellige internationale Bankleitzahl (BIC) und die 27-stellige internationale Kontonummer (IBAN) auf seiner Anweisung gehörten zu unterschiedlichen Banken. Seine Südtiroler Bank habe ihm am Telefon nicht ihre eigene Bankleitzahl, sondern die BIC jener Bank genannt, bei der die Steuerzahlungen eingingen, erzählt Petz.

Die falsche Kombination kam den Kunden teuer zu stehen. Der Auftrag wurde ausgeführt und der Fehler erst in Italien entdeckt. Der Grund: Noch gibt es kein europaweites Verzeichnis der Bankverbindungen, mit dem Überweisungen überprüft werden können.

Als das Geld aus Italien zurückkam, waren von den 150 Euro noch 37 Euro übriggeblieben. Auf dem Rückweg waren fünf Banken mit dem Auftrag in Berührung gekommen. Sie zogen insgesamt 113 Euro für die Bearbeitung ein.

Hoffen auf die EU

Solch hohe Summen würden mit der neuen Richtlinie der Vergangenheit angehören, hofft der Europaabgeordnete Alexander Radwan (CSU). ,,Grundsätzlich muss der Kunde schon für seine Fehler geradestehen'', sagt er. Falsch ausgefüllte Überweisungen führten bei den Banken zu Mehrkosten, die der Kunde übernehmen müsse. Aus solchen Fehlern dürften die Banken aber kein Geschäft machen, betont Radwan.

Eine Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) verweist auf das Ombudsmannverfahren der Europäischen Kommission. Kunden, die überhöhte Gebühren festgestellt hätten, sollten sich an den Bürgerbeauftragten wenden.

Im Allgemeinen müsse aber jeder Kunde bei der Eröffnung eines Kontos den Geschäftsbedingungen seiner Bank zustimmen. Darin wird er verpflichtet, auf die Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Überweisungsdaten zu achten. Andernfalls könnten Schäden für den Kunden entstehen. ,,Man sollte alles ganz sorgfältig ausfüllen'', sagt die BdB-Sprecherin.

Der aktuell verhandelte Richtlinienvorschlag sieht eine weitergehende Offenlegung der Kosten vor. Die Banken werden verpflichtet, ihre Kunden schon bei der Kontoeröffnung über die Kosten einer europäischen Überweisung zu informieren. ,,Außerdem müssen die erhobenen Gebühren angemessen sein'', sagt der Abgeordnete Radwan.

,,Das bedeutet, dass die Bank nur ihre tatsächlichen Kosten berechnen darf.'' Zudem dürften zwischengeschaltete Banken keine direkten Abzüge mehr vornehmen.

Die Bank bedauert

Radwan will sich im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass diese Regelungen auch für Überweisungen gelten, die wegen Fehlern zurückgesandt werden müssen. Sollte diese Interpretation in Europa keine Mehrheit finden, hofft er nach eigenen Worten auf eine Umsetzung in deutsches Recht.

Würden die Gebühren öffentlich, wäre das auch aus Sicht des betroffenen Kunden Petz ein großer Fortschritt. Er musste sich erst an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden, um herauszufinden, wie viel die einzelnen Banken tatsächlich für die Bearbeitung seiner Überweisung berechnet hatten.

Bei der Sparkasse Landshut habe man ihn zuvor falsch informiert, so Petz. Ein Vertreter der Bank sagte auf SZ-Anfrage, er könne eine solche Falschinformation nicht ausschließen. Sein Haus bedauere den Vorfall.

© SZ vom 04.04.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: