Modernisierung
Der Einbau eines Auszuges kann eine Modernisierungsmaßnahme sein (LG Berlin 62 S 181/96).
Ersetzt aber ein neuer Aufzug einen altersschwachen, liegt keine Modernisierung vor (LG Berlin 64 S 235/97, MM 1998, 326). Nur wenn der neue zum Beispiel Strom spart im Vergleich zu seinem Vorgänger, kann der Vermieter den Austausch anteilig als Modernisierung abrechnen.
Bei dem 11-prozentigen Modernisierungszuschlag auf die Jahresmiete können die Mieter der oberen Etagen stärker belastet werden (LG Berlin 62 S 352/93).
Ausfall
Steht der Fahrstuhl mehrfach hintereinander für mehrere Stunden still, kann der Mieter die Miete mindern.
Lärm
Lärmt der Fahrstuhl, reduziert sich der Wohnwert und so auch die Miete. Zusätzlich kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter den Lärm auf den zulässigen Pegel reduziert.
Fährt der Aufzug auch nachts, darf sein Betrieb im jeweils nächstliegenden Raum nicht lauter als 30 dB(A) sein - so laut wie Flüstern oder Kühlschrankbrummen. Nicht die geringeren Fahrgeräusche geben den Ausschlag, sondern die höheren Werte beim Anffahren und Bremsen. So das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg 3C 39/80.