Expertenempfehlung:Alte Pendlerpauschale wird vorläufig anerkannt

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Pendler können auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen.

Darauf haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom Mittwoch die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern verständigt. Ziel sei die "Vermeidung von unnötiger Bürokratie im Sinne der Bürger", teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin mit. Damit zieht der Fiskus erste Konsequenzen aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH). Dieser hatte es vergangene Woche als "ernstlich zweifelhaft" bezeichnet, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Seit Januar dieses Jahres können Pendler Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer geltend machen. Bis das Bundesverfassungsgericht im kommenden Jahr endgültig über die umstrittene Neuregelung entscheidet, werden die Einkommensteuerbescheide von 2007 "von Amts wegen für vorläufig erklärt", hieß es weiter. Eine Entscheidung wird das höchste deutsche Gericht trotz der aktuellen Expertenempfehlung nicht mehr in diesem Jahr treffen, sagte eine Sprecherin zu sueddeutsche.de.

Steinbrück hält an Kürzung fest

Das Finanzministerium bekräftigte trotz der nun getroffenen Kulanzregelung zugleich seine Rechtsauffassung, dass die Kürzung der Pendlerpauschale vor dem Verfassungsgericht Bestand haben wird. "Jeder, der jetzt mit einem Freibetrag arbeiten möchte, muss deshalb wissen, dass er über das Jahr zu wenig Steuern zahlt - dies wird dann mit dem Steuerbescheid ausgeglichen werden", hieß es. Noch am Morgen hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erneut Forderungen zurückgewiesen, die Einschnitte für Pendler wieder zurückzunehmen.

Die vom Bundesfinanzhof geltend gemachten Bedenken änderten "nichts daran, dass ich an unserer Rechtsauffassung festhalte", sagte Steinbrück im ZDF-Morgenmagazin. "Es ist nicht der Bundesfinanzhof, der darüber entscheidet, ob in Deutschland etwas verfassungskonform ist oder nicht, das entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht."

Infolge der Neuregelung werden laut Statistischem Bundesamt rund 8,1 Millionen Pendler leer ausgehen, die bislang noch Fahrtkosten absetzen konnten.

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