EuGH-Urteil:Nur wenige Anleger profitieren

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen Dividenden ausländischer Unternehmen nachträglich steuerlich geltend gemacht werden können. Doch wem nützt das Urteil.

Worum geht es?

Bis Ende 2000 konnten Anleger drei Siebtel der an sie gezahlten Dividenden von der Einkommensteuerschuld kürzen. Auf diese Weise sollte eine Doppelbesteuerung verhindert werden, da die Unternehmen auf ihre Gewinne - und damit auf die Dividenden - bereits die so genannte Körperschaftssteuer entrichtet hatten.

Der Anrechnungsmechanismus griff aber nur, wenn das betreffende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hatte. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch im Inland ansässige Aktionäre ausländischer Unternehmen seinerzeit nicht doppelt besteuert werden durften.

Wer könnte von dem Urteil profitieren?

Sofern ein Anleger vor dem Jahr 2001 Aktien ausländischer Unternehmen besass und Dividenden erhielt, kann er sie nun nachträglich steuerlich geltend machen. Das gilt allerdings voraussichtlich nur für Dividenden von Unternehmen, die im EU-Raum ansässig waren.

Können die Rückforderungen auch gestellt werden, wenn die Steuerbescheide schon geschlossen sind?

Nein, die Regelung gilt grundsätzlich nur für Steuerbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind. Viele Anleger werden also leer ausgehen.

Kann die Bundesregierung gegen das Urteil Berufung einlegen?

Das Urteil muss jetzt umgesetzt werden. Eine Berufung ist nicht mehr möglich.

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