Ergänzendes Förderangebot:Geld für die Beratung

Sanieren, renovieren, modernisieren, Energie sparen - für viele Hausbesitzer die Schlagworte der Stunde. Aber bereits guter Rat ist hier mitunter teuer.

Denn nicht jeder Hauseigentümer ist auch der geborene Handwerker und bringt das nötige Know-how mit.

Bevor gedämmt wird, sollte man idealiter erst einmal wissen, was wie zum Einsatz kommen soll. (Foto: Foto: dpa)

Es helfen Energieberater und Bausachverständige weiter, die bei der Umsetzung der Maßnahmen sicherstellen, dass die Qualität stimmt und die durchzuführenden Arbeiten Erfolg versprechend verlaufen. Dabei können allerdings schnell einige Tausend Euro zusammenkommen.

Doch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können von sofort an bei der KfW Förderbank einen Zuschuss zur Baubegleitung beantragen, denn die Qualität bei der Umsetzung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor: "Unsere Erfahrungen zeigen, dass kompetente Planung und sachkundige Begleitung einer Sanierungsmaßnahme unerlässlich sind, um die gewünschte Energieeffizienz zu erzielen", sagte Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige Vorstandssprecherin der KfW Bankengruppe.

Voraussetzung für einen Beratungszuschuss ist, dass die Immobilie vor dem 31. 12. 1983 errichtet wurde und der Antragsteller eine umfangreiche energetische Sanierung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ausführt.

Für die dabei anfallende Energieberatung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden durch die KfW 50 Prozent der Kosten bezuschusst, je Wohneinheit jedoch maximal 1000 Euro der anfallenden Kosten.

Um den Zuschuss für Baubegleitung zu erhalten, müssen Sachverständige und Eigentümer nachweisen, dass der Experte unter anderem bei der Detailplanung und Angebotsauswertung unterstützend tätig war, eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten erfolgte, sowie eine Einweisung in die Haustechnik, sofern Lüftungsanlagen oder Heizungen eingebaut oder erneuert werden.

Zu beachten ist jedoch, dass die Gewährung des Zuschusses für eine Baubegleitung zwingend an die Durchführung eines konkreten Sanierungsvorhabens gekoppelt ist, das entweder in der Kredit- oder der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert wird.

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